Arbeitsrecht - Krank in den Ferien: Brauchts Zeugnis?
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K-Tipp 4/2001
28.02.2001
Über Weihnachten und Neujahr war ich zwei Wochen auf den Kanarischen Inseln; eine Woche lang lag ich leider mit einer Magengrippe im Bett. Einen Arzt suchte ich nicht auf, denn ich hatte Medikamente aus der Schweiz dabei. Ausserdem hätte ich das Zimmer gar nicht verlassen können, und in der nächsten Umgebung gab es auch keinen Arzt, der deutsch gesprochen hätte. Mein Chef ist nun nicht bereit, die Tage, die ich krank im Bett verbracht habe, meinem Ferienkonto wieder gutzuschreiben. Er sagt,...
Über Weihnachten und Neujahr war ich zwei Wochen auf den Kanarischen Inseln; eine Woche lang lag ich leider mit einer Magengrippe im Bett. Einen Arzt suchte ich nicht auf, denn ich hatte Medikamente aus der Schweiz dabei. Ausserdem hätte ich das Zimmer gar nicht verlassen können, und in der nächsten Umgebung gab es auch keinen Arzt, der deutsch gesprochen hätte. Mein Chef ist nun nicht bereit, die Tage, die ich krank im Bett verbracht habe, meinem Ferienkonto wieder gutzuschreiben. Er sagt, ich hätte ein Arztzeugnis bringen müssen. Muss ich wirklich beweisen, dass ich krank war?
Ja. In einem solchen Fall müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beweisen, dass sie krank waren oder einen Unfall hatten.
In einem Punkt haben Sie Recht: Wenn Angestellte in den Ferien erkranken oder verunfallen, darf der Arbeitgeber die so «verpassten» Ferientage nicht vom Ferienkonto abbuchen.
Anders ausgedrückt: Sie dürfen die verlorenen Tage nachholen - sofern Sie den entsprechenden Nachweis erbringen können.
Der wichtigste Tipp ist deshalb: Informieren Sie den Arbeitgeber sofort, wenn Sie während der Ferien krank werden oder verunfallen und deswegen nicht am Strand, sondern im Bett liegen.
Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass Angestellte nach dem dritten Tag, den sie im Betrieb fehlen, ein Arztzeugnis vorlegen müssen. Der Arbeitgeber darf im Arbeitsvertrag sogar festlegen, dass ein Zeugnis bereits ab dem ersten Tag nötig ist.
Arztzeugnisse sind auch deswegen unerlässlich, weil oft Versicherungen ein vereinbartes Taggeld zahlen - doch dieses in der Regel nur dann, wenn die versicherte Person ein Arztzeugnis vorlegen kann.
Wer sich im Ausland kein Arztzeugnis beschaffen kann, darf den nötigen Nachweis für den Betrieb auch anders erbringen: Lassen Sie sich beispielsweise von der Hoteldirektion bestätigen, dass Sie während einer Woche das Bett gehütet haben und sich vergeblich nach einem deutsch sprechenden Arzt erkundigt haben. In einem solchen Fall ist es aber besonders wichtig, dass Sie umgehend den Arbeitgeber benachrichtigen. Zwei Ergänzungen:
- Den Zeitpunkt für den späteren Ferien-Nachbezug müssen Sie mit dem Chef absprechen. Sie dürfen Ferien nicht eigenmächtig verlängern.
- Wer in den Ferien nur einen halben Tag wegen einer Magenverstimmung oder mit Kopfschmerzen im Bett bleiben muss, kann diesen halben Ferientag deswegen nicht nachholen.
(re)