Arbeitsrecht - Pausen während der Arbeitszeit?
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K-Tipp 3/2001
14.02.2001
Ich arbeite bei einer Bank im Kundenbereich. Wir müssen täglich während achteinhalb Stunden das Telefon bedienen. Die Arbeit ist sehr anstrengend und erfordert unsere ganze Konzentration. Wir würden deshalb gerne zweimal täglich eine kurze Pause machen. Dies ist uns aber nicht erlaubt, weil wir für unsere Kunden telefonisch immer erreichbar sein müssen. Haben wir von Gesetzes wegen Anspruch auf Pausen?
Ja; dieser Anspruch ist im Arbeitsgesetz klar geregelt:
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Ich arbeite bei einer Bank im Kundenbereich. Wir müssen täglich während achteinhalb Stunden das Telefon bedienen. Die Arbeit ist sehr anstrengend und erfordert unsere ganze Konzentration. Wir würden deshalb gerne zweimal täglich eine kurze Pause machen. Dies ist uns aber nicht erlaubt, weil wir für unsere Kunden telefonisch immer erreichbar sein müssen. Haben wir von Gesetzes wegen Anspruch auf Pausen?
Ja; dieser Anspruch ist im Arbeitsgesetz klar geregelt:
- Falls das tägliche Pensum mehr als fünfeinhalb Stunden beträgt, so schreibt das Arbeitsgesetz vor, dass die Arbeitszeit um eine Viertelstunde zu unterbrechen ist.
- Wenn Sie täglich mehr als sieben Stunden arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine halbe Stunde.
- Bei einem Arbeitssoll von mehr als neun Stunden haben Sie eine Stunde Pause zugut.
- Arbeiten Sie hingegen weniger als fünfeinhalb Stunden pro Tag, haben Sie kein Anrecht auf eine Pause.
Als Pausen gelten alle Unterbrüche während des Arbeitspensums, also auch die Mittagspause.
In Ihrem konkreten Beispiel bedeutet dies, dass Sie Anspruch auf eine halbe Stunde Pause pro Arbeitstag haben. Wenn Sie beispielsweise eine Mittagspause von 30 Minuten machen, können Sie keine zusätzliche Pause einziehen, weil Ihr Anspruch bereits aufgebraucht ist. Dies gilt auch, wenn Sie eine längere Mittagspause einschalten.
Beginnen Sie jedoch Ihre Arbeit um 8 Uhr und können erst um 14 Uhr in den Mittag, so muss Ihnen Ihr Chef schon am Vormittag eine Pause gewähren, weil die Morgenschicht mehr als fünfeinhalb Stunden dauert. Dies gilt auch, wenn Sie anschliessend für eine Stunde in den Mittag gehen.
Das sind die Mindestvorschriften; natürlich kann der Betrieb die Arbeitszeiten grosszügiger regeln.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Pausen bedeutet aber nicht, dass Sie in dieser Zeit einen Anspruch auf Lohn haben. Alle Pausen gelten nämlich nur dann als Arbeitszeit, wenn die Angestellten ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen (oder wenn ausdrücklich etwas anderes abgemacht wurde). Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat können Frauen, die eine stehende Tätigkeit verrichten, zusätzlich zum erwähnten Pausenrecht alle zwei Stunden eine Pause von zehn Minuten machen. Verlässt die Frau dazu den Arbeitsplatz, so gelten diese zehn Minuten nicht als Arbeitszeit und sind somit auch nicht bezahlt.
Wichtiger Hinweis: All dies gilt nicht für Angestellte des öffentlichen Dienstes (zum Beispiel Kantonsspitäler). Dort gelten andere Regeln, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
(re)