Ich sollte per 1. Oktober einen neuen Job antreten. In der Zwischenzeit ist diese Stelle aber aus wirtschaftlichen Gründen bereits wieder gestrichen worden. Ich habe daher die Kündigung erhalten, bevor ich auch nur einen Tag in der neuen Firma gearbeitet habe. Ist dies überhaupt zulässig? Kann ich für meine Unbill eine Entschädigung verlangen?



Ja, die Kündigung ist zulässig. Ein Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer bereits vor dessen Stellenantritt kündigen. Das Arbeitsverh...