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Laut Gesetz können Überstunden kompensiert werden, falls beide Partner – also Arbeitgeber und Angestellte – einverstanden sind. Sind Sie als Arbeitnehmer damit nicht einverstanden, muss Ihnen der Arbeitgeber die Überstunden auszahlen, und zwar mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf den normalen Stundenlohn.
Wichtig: Das gilt aber nur, falls im Arbeitsvertrag nichts anderes abgemacht ist. Denn die vertragliche Vereinbarung bezüglich der Kompensation von Überstunden geht der gesetzlichen Regelung vor.
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