Nein. Da nicht absehbar ist, wann Ihre Mutter sterben wird, müssen Sie die Pflegerin mit einem un­befristeten Arbeitsvertrag ausstatten, der nur mittels Kündigung beendet werden kann. Immerhin können Sie vertraglich die Minimalkündigungsfrist von einem Monat vereinbaren. Wenn Sie dann das Arbeits­verhältnis nach dem Tod Ihrer Mutter kündigen, müssen Sie die Pflegerin so wenigstens nicht lange weiterbezahlen.