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Nein. Da nicht absehbar ist, wann Ihre Mutter sterben wird, müssen Sie die Pflegerin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausstatten, der nur mittels Kündigung beendet werden kann. Immerhin können Sie vertraglich die Minimalkündigungsfrist von einem Monat vereinbaren. Wenn Sie dann das Arbeitsverhältnis nach dem Tod Ihrer Mutter kündigen, müssen Sie die Pflegerin so wenigstens nicht lange weiterbezahlen.
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