Betrieb muss Schaden zahlen



Ein Arbeitnehmer erhielt Ende August die Kündigung per Ende September. Im September musste er nicht mehr arbeiten, weil er freigestellt war. Ein Arbeitszeugnis erhielt er aber erst am 31. Dezember.



Damit hat der Betrieb seine Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verletzt, und er muss den Schaden ersetzen. Der Arbeitnehmer machte geltend, er habe ohne Zeugnis keine neue Stelle gefunden.



Das Gericht sah das auch s...