Nein. Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Und er muss es auch selber verfassen. Er kann von Ihnen nicht verlangen, dass sie es selber schreiben.

Sollte sich der Arbeitgeber weiterhin weigern, können Sie Ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Streitigkeiten um Zeugnisse sind kostenlos.So weit die juristische Antwort.

Sie können die Weigerung Ihres Arbeit­gebers aber auch als Chance ­nutzen. Lassen Sie sich doch von einer schreib­gewandten Person ein Zeugnis ausstellen, das Ihre Leistung ins beste Licht rückt.

So kommen Sie leicht zu einem guten Zeugnis vielleicht zu einem besseren als von Ihrem Chef.