Arzt verschlampte Rechnung
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K-Tipp 11/2000
31.05.2000
Dank K-Tip: Krankenkasse CSS zahlt Petra Frey freiwillig 6000 Franken.
Schickt ein Arzt die Rechnung mehr als zwei Jahre nach der Behandlung, kanns für Patienten teuer werden: Die Zusatzversicherung muss dann nicht mehr zahlen.
Damit hatte Petra Frey aus Wetzikon ZH nicht gerechnet. Ende 1999 erhielt sie vom Zürcher Gynäkologen Otto Frei eine Rechnung für Behandlungen in den Jahren 1995 bis 1998, darunter zwei Geburten im Privatspital. Gesamtbetrag: 9289 Franken.
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Dank K-Tip: Krankenkasse CSS zahlt Petra Frey freiwillig 6000 Franken.
Schickt ein Arzt die Rechnung mehr als zwei Jahre nach der Behandlung, kanns für Patienten teuer werden: Die Zusatzversicherung muss dann nicht mehr zahlen.
Damit hatte Petra Frey aus Wetzikon ZH nicht gerechnet. Ende 1999 erhielt sie vom Zürcher Gynäkologen Otto Frei eine Rechnung für Behandlungen in den Jahren 1995 bis 1998, darunter zwei Geburten im Privatspital. Gesamtbetrag: 9289 Franken.
"Ich war total überrascht", erzählt Frey, "denn ich ging immer davon aus, der Arzt würde direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Bei der Spitalrechnung lief das auch so." Trotzdem machte sie sich vorerst keine Sorgen und schickte die Rechnung ihrer Kasse, der CSS.
Nach fünf Wochen dann der niederschmetternde Bescheid: Die CSS liess ihre Kundin wissen, sie könne nur die Rechnungspositionen übernehmen, die durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das Privatarzt-Honorar von Otto Frei für die beiden Geburten - immerhin knapp 6000 Franken - falle unter die Spitalzusatz-Versicherung und sei bereits verjährt.
In der Tat: Während Patienten ihre Arztrechnungen bis fünf Jahre nach der Behandlung zahlen müssen, können die Krankenkassen bei freiwilligen Zusatzversicherungen schon nach zwei Jahren abwinken. Grund sind die unterschiedlichen Verjährungsfristen im Obligationenrecht (5 Jahre) und im Versicherungsvertragsgesetz (2 Jahre).
Zusatzversicherte haben den finanziellen Schaden
Die Folgen für die Konsumenten sind gravierend: Lässt sich ein Arzt mit der Verrechnung einer Konsultation, die durch eine Zusatzversicherung gedeckt ist, zwischen zwei und fünf Jahre Zeit, muss der Patient die Rechnung berappen, kann aber den bezahlten Betrag von seiner Kasse nicht mehr zurückfordern.
Dass Zusatzversicherte zwischen Stuhl und Bank fallen, wenn der Arzt die Rechnung verschlampt, ist den Krankenkassen bekannt. "Das begegnet uns oft", bestätigt Urs Pfenninger, Sprecher der Visana. Meist geht es um "gemischte" Rechnungen wie eine Geburt im Privatspital, die teilweise unter die Grundversicherung und teilweise unter eine Zusatzversicherung fällt.
Die Krankenkassen handhaben dieses Problem unterschiedlich, wie eine K-Tip-Umfrage bei den fünf grössten Schweizer Kassen zeigt:
° Am kundenfreundlichsten sind Concordia und Swica. Sie wenden immer die 5-jährige Verjährungsfrist an - sogar bei Rechnungen, die ausschliesslich durch eine Zusatzversicherung gedeckt sind.
° Die Helsana und die Visana übernehmen "gemischte" Rechnungen fünf Jahre lang. Fällt eine Rechnung - zum Beispiel für eine Behandlung beim Naturarzt - nur unter eine Zusatzversicherung, beharren diese Kassen aber auf der zweijährigen Frist.
° Die CSS, Petra Freys Kasse, kennt keine einheitliche Praxis. "Wir entscheiden in der Regel zugunsten des Versicherten, wenn ihn kein Verschulden an der Verspätung trifft", heisst es etwas nebulös. Immerhin: Nach der K-Tip-Anfrage hat die CSS die rund 6000 Franken kulanterweise doch noch an Petra Frey überwiesen.
Ärzte-Organisationenlassen Kollegen gewähren
Weniger einsichtig zeigt sich Freys Arzt, Otto Frei: "Mit dem leidigen späten Abrechnen schade ich durch den Zinsverlust primär mal mir selber." Er verlängere seinen Patientinnen in solchen Fällen aber die Zahlungsfrist und interveniere persönlich bei der jeweiligen Versicherung - "bisher immer erfolgreich".
Solchem Geschäftsgebaren sehen die Ärzte-Organisationen ziemlich tatenlos zu. Zwar empfiehlt die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) ihren Mitgliedern, "bei Dauerbehandlungen mindestens einmal jährlich Rechnung zu stellen". -Eine entsprechende Standesregel existiert aber weder bei der AGZ noch bei der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH).
Robert Gmür vom FMH-Rechtsdienst sieht dafür einen einfachen Grund: "Die allermeisten Ärzte können es sich schlicht nicht leisten, mit der Rechnungsstellung allzu lang zuzuwarten." Trotzdem plädiert er dafür, dass die zweijährige Verjährungsfrist "schleunigst auf fünf Jahre verlängert wird".
Die Gelegenheit dazu wäre günstig. Denn das Versicherung