Asbest-Verdacht: Labor testet Ihre Materialprobe
Inhalt
K-Tipp 6/2002
20.03.2002
Leser-Angebot: Fachleute analysieren für Sie eine Probe zum Spezialpreis
Asbest kann die Gesundheit gefährden. Der K-Tipp sagt, wo man in seinen vier Wänden diesen problematischen Stoff antreffen kann.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Winfried Meyer aus Arn ZH hat die Tür zu seinem Bastelraum mit Brandschutzplatten verkleidet. Danach hat Meyer diverse Löcher in die Platten gebohrt. «Ist doch praktisch», dachte er. «So kann ich bequem meine Werkzeuge ...
Leser-Angebot: Fachleute analysieren für Sie eine Probe zum Spezialpreis
Asbest kann die Gesundheit gefährden. Der K-Tipp sagt, wo man in seinen vier Wänden diesen problematischen Stoff antreffen kann.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Winfried Meyer aus Arn ZH hat die Tür zu seinem Bastelraum mit Brandschutzplatten verkleidet. Danach hat Meyer diverse Löcher in die Platten gebohrt. «Ist doch praktisch», dachte er. «So kann ich bequem meine Werkzeuge aufhängen.» Was er nicht wusste: Die Platten enthalten Asbest und Meyer hat so die Luft in seinem Bastelraum massiv mit Asbestfasern verpestet.
Ein ähnliches Problem wie Meyer hat Familie Braun aus Altishofen LU mit ihrem rissigen Novilon in der Küche. Der Bodenbelag enthält eine asbesthaltige Schicht auf der Unterseite. Blosses Herumlaufen reicht, um durch die Risse Asbestfasern in die Raumluft zu blasen.
Laut Michael Romer, Asbestspezialist bei der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), ist in solchen Fällen eine Sanierung angezeigt.
Die winzigen Asbestfasern in der Luft können nämlich die Gesundheit gefährden. Und zwar dann, wenn man die Fasern einatmet. Befinden sie sich einmal in der Lunge, bringt man die Fasern kaum mehr heraus. Asbestfasern gelten als Ursache für verschiedene Erkrankungen der Atemorgane, unter anderem auch Krebs.
Asbest kanns auch in Privathäusern geben
«In erster Linie sind nach wie vor Berufsleute gefährdet, die während ihrer Arbeit mit asbesthaltigem Staub in Kontakt kommen», sagt Romer. Asbest wurde jedoch nicht allein in industriellen und öffentlichen Bauten eingesetzt. In diversen Formen wurde der Stoff auch in Privatwohnungen und -häusern eingesetzt.
Es ist heute nicht bekannt, ob es eine unbedenkliche Menge von Asbestfasern in der Atemluft überhaupt gibt. Damit ist für Romer klar: «Um seine Gesundheit nicht zu gefährden, ist es ratsam, auch Belastungen im privaten Umfeld zu vermeiden.»
Ob ein Produkt Asbest enthält, erkennt der Laie jedoch nicht so ohne weiteres. Deshalb führt der K-Tipp eine Leser-Aktion durch: In Zusammenarbeit mit der EMPA in Dübendorf ZH und der Abteilung Schaden- und Werkstoffanalytik der Sulzer Innotec in Winterthur können Sie verdächtige Stoffe auf Asbest untersuchen lassen.
Die EMPA alleine analysiert Jahr für Jahr rund 300 Proben. In 150 Fällen werden die Spezialisten fündig und rund 60-mal empfiehlt sich aufgrund des Befundes eine Sanierung.
Für K-Tipp-Leser kostet die Analyse einer Probe nur Fr. 70.- statt Fr. 150.- respektive Fr. 280.-.
Baustoffe, die Asbest enthalten können
Wo aber müssen Sie sich daheim auf die Suche nach Asbest oder asbesthaltigen Stoffen machen? Und in welcher Form ist Asbest gefährlich?
Grundsätzlich gilt: «Asbest kann nur gefährlich werden, wenn man die Fasern des Stoffs einatmet», sagt Spezialist Michael Romer. Und weiter: «Die verschiedenen asbesthaltigen Baustoffe setzen Asbestfasern unterschiedlich stark frei.»
Asbesthaltiges Material stelle also nicht grundsätzlich ein Gesundheitsrisiko dar. Neben der Frage, ob ein Produkt Asbest enthält, ist entscheidend: Sind die Asbestfasern fest oder schwach im Material gebunden?
Entsprechend unterscheidet Romer Asbestvorkommen und die notwendigen Massnahmen nach diesen beiden Kategorien.
Asbest, fest gebunden (geringes Gefährdungspotenzial):
- Asbestzement - Wellplatten, Fassadenplatten, Rohre, Blumenkisten, Pflanztröge
- PVC-Fussbodenbeläge - Platten, nicht in Schichten
- Fugen- und Flächenkitte, Klebstoffe «Produkte mit festgebundenem Asbest müssen nicht grundsätzlich entfernt werden», sagt Romer. Von ihnen gehe keine unmittelbare Gefährdung aus, solange sie «in Ruhe gelassen werden».
Fasern setzen diese Produkte allenfalls dann frei, wenn man sie beim Sanieren oder Abbrechen zerstört und zerkleinert. Die Devise lautet deshalb: Staubentwicklung vermeiden, indem man das Material nicht unnötig zertrümmert.
Vom Blumenkistli auf dem Balkon geht also keine Gefahr aus, selbst wenn es Asbest enthalten sollte. Beim so genannten Asbestzement können Asbestfasern nämlich erst bei maschineller, hochtouriger Bearbeitung wie etwa dem Schleifen oder Fräsen freigesetzt werden.
Asbest, schwach gebunden (grosses Gefährdungspotenzial):
- Spritzasbest, asbesthaltiger Spritzputz
- Boden- und Wandbeläge - Meterware, in Schichten
- asbesthaltige Leichtbauplatten
- Asbestmatten, -pappen
- asbesthaltige Textilien - Stopf-, Dichtmassen, Hitzeschutzkleidungen
Mit Spritzasbest verkleidete man vorwiegend Stahlkonstruktionen von Industriebauten oder öffentlichen Gebäuden. Es gibt eine Liste von 4000 Bauten, in denen Spritzasbest zum Einsatz kam. Die meisten dieser Gebäude sind saniert. In Wohnhäusern wurde Spritzasbest kaum verwendet.
Boden- und Wandbeläge mit Asbest in schwach gebundener Form sind mehrschichtig aufgebaut. «Diese Beläge sind», sagt Romer, «erst ein Problem, wenn sie extrem abgenützt sind oder entfernt werden.» Die Sanierung ist durch die Suva reglementiert und Sache von Spezialisten. Eine Liste der spezialisierten Firmen findet man auf der Homepage der Suva unter www.suva.ch.
Asbest? Machen Sie die Reissnagelprobe
Asbest wurde jedoch auch in Formen angewendet, bei denen bereits eine geringfügige mechanische Belastung oder gar Erschütterungen und Vibrationen ausreichen, um Asbestfasern freizusetzen. «Wichtigstes Merkmal solcher Materialien ist, dass sie weich sind», so Romer. «Ein Reissnagel lässt sich mühelos hineindrücken.»
Weiches, asbesthaltiges Material - mit Ausnahme der Boden- und Wandbeläge - wurde überwiegend eingesetzt, um gegen Feuchtigkeit oder Hitze zu isolieren. Im Eigenheimbereich handelt es sich dabei primär um leichte, asbesthaltige Platten oder Asbestpappen, die als Hitzeschutz oder Brandschutz Anwendung fanden. Man trifft sie an
- als Türverkleidung
- als Auskleidung von Heizkörpernischen oder Sicherungskästen
- als Hinterlagen von Lampen oder anderen Elektrogeräten
- und zum Teil als Decken oder Wandverkleidungen.
Für den Laien heisst das: Finger weg - bei Sanierungen müssen Fachleute ans Werk.
Seltener und nur in kleinen Mengen verwendete man schwach gebundene Asbestmaterialien als Stopfmassen (Kabel- oder Leitungsdurchführung) oder Dichtungen und Dichtungsschnüre.
Durch einen Anstrich kann man verhindern, dass sich Fasern freisetzen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich für höchstens handtellergrosse Flächen. Ab grösseren Mengen sollte man Spezialisten beiziehen, die das Material entfernen und entsorgen.
«Die effektive Menge von Asbest in einem bestimmten Material ist nicht so wichtig», sagt der EMPA-Fachmann. Bedeutend ist dagegen, wie viel des asbesthaltigen Materials in einem Raum insgesamt vorhanden ist. Ausserdem interessiert der Zustand der asbesthaltigen Produkte (intakt, verletzt oder zerfallend) und welchen Einwirkungen sie ausgesetzt sind. Das Zusammenspiel dieser Faktoren ist für die potenzielle Belastung der Raumluft entscheidend.
«Die Untersuchung von verdächtigem Material allein erlaubt nur die grobe Einschätzung einer möglichen Gefährdung der Gesundheit», sagt Romer.
Manchmal brauchts zusätzlich Messungen
Findet man problematische asbesthaltige Proben, empfiehlt es sich unter Umständen durch Messungen der Asbestkonzentration in der Raumluft die Situation weiter abzuklären. «Danach kann man feststellen, ob Massnahmen dringlich sind.»
Seit Mitte der 80er-Jahre wurde Asbest sukzessive durch andere Stoffe ersetzt. Seit 1995 ist der Gebrauch von Asbest in der Schweiz gänzlich verboten. Wer also in einer neueren Liegenschaft wohnt, tut dies höchstwahrscheinlich asbestfrei.
Mietwohnungen und -häuser - Asbest-Verdacht: Das sind die Rechte der Mieter
Spielt der Vermieter nicht mit, können Mieter selber eine Asbest-Analyse in Auftrag geben.
Vermieter fragen: «Stossen Mieter in ihrer Wohnung auf asbestverdächtiges Material, müssen sie sich an den Vermieter wenden», sagt Richard Püntener, Vorstandsmitglied des Deutschschweizer Mieterverbandes. Der Vermieter müsse Auskunft erteilen «über das Alter der Produkte, die genaue Bezeichnung und die Lieferfirma», sagt der Jurist weiter.
Test verlangen: Lässt sich aufgrund der Infos eine Asbestbelastung nicht ausschliessen, «kann der Mieter schriftlich verlangen, dass der Vermieter das Material testen lässt».
Selber testen lassen: «Reagiert der Vermieter nicht auf die Forderung, darf der Mieter selber eine Probe nehmen», sagt Püntener.
Für die Kosten der Analyse muss vorab der Mieter aufkommen. Findet sich Asbest, kann der Mieter das Geld allenfalls vom Vermieter zurückfordern.
Aber: Findet das Labor keinen Asbest, «riskiert der Mieter, dass er für einen Schaden am Mietobjekt haftet». Es empfiehlt sich also, die Probe an einem versteckten Ort (zum Beispiel unter einer Sockelleiste) zu entnehmen.
Schlichtungsbehörde: Der Mieter könnte sich bei Asbest-Verdacht aber auch an die Schlichtungsbehörde wenden und seinen Mietzins dort hinterlegen. Diese Behörde kann den Vermieter dazu verpflichten, verdächtige Stoffe testen zu lassen.
Asbest - K-Tipp-Aktion für Leser: Lassen Sie verdächtiges Material testen
Zuerst müssen Sie herausfinden, ob in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus überhaupt asbesthaltige Produkte vorhanden sind.
Auf der Suche nach solchen Stoffen richten Sie das Hauptaugenmerk auf weiche Materialien.
- Trennen Sie mit einem Karton- oder Teppichmesser (Mundschutz verwenden) eine Probe heraus, die mindestens einen Zentimeter gross ist.
Besteht das Material aus mehreren Schichten, achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Schichten erwischen.
Weiches Material sollten Sie vor dem Entnehmen der Probe befeuchten. Dies erleichtert das Heraustrennen und verhindert, dass sich Staub bildet.
- Legen Sie die Probe in eine kleinen, dichten Plastiksack.
- Füllen Sie den Talon vollständig aus und legen Sie ihn separat mit der verpackten Probe in ein Papiercouvert - kein Päckli verwenden. Ein Original-Talon berechtigt Sie zum Einsenden einer Probe.
- Legen Sie Fr. 70.- für den Test ebenfalls bei.
- Einsendeschluss ist der 3. April (Datum des Poststempels).
Proben, die nicht den beschriebenen Anforderungen entsprechen, werden ohne Rücksprache entsorgt. Dasselbe gilt, wenn die Fr. 70.- fehlen. Proben, die zu spät eintreffen, werden zum Normalpreis von Fr. 150.- respektive Fr. 280.- verrechnet. Der K-Tipp teilt Ihnen nach der Auswertung mit, ob Ihre Probe asbesthaltig ist. Ausserdem informieren wir Sie über sinnvolle Massnahmen.