Im Bereich Bern-Wankdorf hat die Autobahn A1 drei Spuren, aber keinen Pannenstreifen. Dort ging einem Töfffahrer das Benzin aus, wor­auf er sein Motorrrad bis zur Ausfahrt schieben musste. Das kostete ihn 200 Franken Busse. Zudem entzog ihm das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern für ­einen Monat den Führerschein. Das Amt taxierte sein Fehlverhalten als «mittelschwere Widerhandlung» gegen die Verkehrsvorschriften.

Das sei «unnötig streng», sagt das Bundesgericht. Auf der betreffenden Strecke sei das Tempo auf 60 km/h beschränkt. Und die übrigen Autofahrer hätten den Töff problemlos überholen können. Somit handle es sich um eine leichte Widerhandlung – und es resultiert nur eine Verwarnung. 

Bundesgericht, Urteil 1C_476/2011 vom 27. 3. 2012