Nach dem Bezirksgericht Horgen ZH hat nun auch das Bezirksgericht Dielsdorf ZH die Aktivitäten der Business Academy als illegal eingestuft. Diese Firma verkauft ein Weiterbildungspaket und nennt sich heute Eternicom.

Das Gericht befand am 25. Februar 2011, der Kauf des Pakets zum Preis von 6300 Franken sei nur attraktiv, wenn der Käufer weitere Käufer vermittle und so Provisionen kassiere. Und die ausbezahlten Provisionen seien viel höher als der effektive Wert des Weiterbildungspakets. Heute kostet das Paket übrigens 8800 Franken.

Damit sei das Konstrukt als Schneeballsystem einzustufen sowie als lotterieähnliche Veranstaltung, der Kaufvertrag habe ­einen ­«widerrechtlichen Inhalt».In Dielsdorf ging es darum, dass ein Käufer den Vertrag widerrief und nicht zahlen wollte. Das Gericht hat festgestellt, dass er der Business Academy nichts schuldet.

In einem anderen Verfahren droht der Business Academy gar eine Verurteilung. Denn die Zürcher Staatsanwaltschaft muss auf Geheiss des ­Zürcher Obergerichts auch prüfen, ob die Aktivitäten eine verbotene Lotterie darstellen.

Gegen diese Anweisung des Zürcher Ober­gerichts hatte sich die Business Academy bis vor Bundesgericht gewehrt allerdings vergeblich: Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen.