Aufgespiesst - Nr.16 03.10.2001
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K-Tipp 16/2001
03.10.2001
Sparen mit Fonds im Rahmen der 3. Säule - Die UBS will ihre Resultate «optimieren»
Im September hat die Grossbank UBS ihren Kundinnen und Kunden ein «neues Multi-Manager-Konzept» angekündigt; das sei eine «einzigartige Anlagelösung».
Angesprochen sind Inhaber von Konten der steuerbegünstigten Säule 3a, die ihren Sparbatzen via Fonds an der Börse platzieren lassen. Die UBS erwartet nun «optimierte Anlageresultate».
Damit gibt die UBS indi...
Sparen mit Fonds im Rahmen der 3. Säule - Die UBS will ihre Resultate «optimieren»
Im September hat die Grossbank UBS ihren Kundinnen und Kunden ein «neues Multi-Manager-Konzept» angekündigt; das sei eine «einzigartige Anlagelösung».
Angesprochen sind Inhaber von Konten der steuerbegünstigten Säule 3a, die ihren Sparbatzen via Fonds an der Börse platzieren lassen. Die UBS erwartet nun «optimierte Anlageresultate».
Damit gibt die UBS indirekt zu, was Insider schon lange wussten: Die Fonds der UBS haben im Vergleich zur Konkurrenz in den letzten Jahren schlecht abgeschnitten. Das bestätigt auch Frank Auderset von der gleichnamigen Vermögensverwaltungsfirma aus Wettingen AG, der für den K-Tipp jeweils die Renditen in der 3. Säule berechnet.
UBS-Kunden können jetzt auf bessere Zeiten hoffen. Denn die UBS schrieb ihnen, ihre Wertschriftenanlagen würden nicht mehr ausschliesslich durch die Fondsmanager der UBS verwaltet, «sondern zu 75 Prozent von anderen Vermögensverwaltern».
(em)
Falsche Informationen der Krankenkassen - News für Versicherte - aber ohne Gewähr
In der neusten Mitgliederzeitung der KPT steht, man könne die Grundversicherung der Krankenkassen wechseln mit einer Frist von 30 Tagen ab Erhalt der neuen Police.
Das ist falsch. Richtig ist, dass die Kündigung im Normalfall Ende November bei der Kasse eingetroffen sein muss (in diesem Jahr am Freitag, 30. November). Da die neuen Policen im Oktober versandt werden, haben Kassenwechsler damit auf jeden Fall mehr als 30 Tage Zeit.
Letztes Jahr schrieb die Helsana ihren Kunden, sie sei besonders familienfreundlich, weil es in der Grundversicherung «Familien- und Partnerrabatte» gebe.
Auch das ist falsch. Korrekt ist, dass es in der Grundversicherung Kinder- und Jugendlichen-Rabatte gibt, dass aber Familienermässigungen verboten sind. Die Kassen dürfen Familienrabatte nur bei den Zusatzversicherungen gewähren.
Der K-Tipp geht übrigens in der nächsten Nummer auf die neuen Prämien der Krankenkassen ein. Sie erfahren dann auch alle wichtigen Details, die Sie zum Thema Prämiensparen und Kassenwechsel wissen müssen.
(em)