Ein Allgemein-Versicherter aus dem Kanton Waadt wollte sein Augenleiden aus persönlichen Gründen nicht im Waadtland, sondern im Berner Inselspital operieren lassen; dieses Spital figuriert auf der Berner Spitalliste. Seine Kasse wollte daran überhaupt nichts zahlen. Wäre der ausserkantonale Spitalaufenthalt aus medizinischen Gründen notwendig gewesen, hätten die Kasse und der Wohnkanton gemäss Gesetz klar alles übernehmen müssen. Nun sagt das höchste Gericht: Geht ein Allgemein- Versic...