Kasse muss alles zahlen.

Geht jemand zum Arzt in ambulante Behandlung, so kann er grundsätzlich jeden zugelassenen Mediziner wählen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss aber nur denjenigen Tarif zahlen, der am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person "oder in deren Umgebung" gilt (ausser in Notfällen und bei medizinischer Notwendigkeit).

Bis heute waren viele Experten der Meinung, die "Umgebung" sei auf jeden Fall auf das Kantonsgebiet beschränkt. Das ist fal...