Auto-Occasionen - Gesetz besser als Garantien
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saldo 17/2001
24.10.2001
Muss mir ein Privatverkäufer Garantie geben? Was ist die Bezeichnung «ab MFK» wert? Und: Wie viele Reparaturen muss ich mir gefallen lassen? Die wichtigsten Antworten der saldo-Hotline.
Frage: Auf meinem Kaufvertrag steht «Drei Monate Garantie oder 5000 Kilometer». Enthält dieser kurze Satz eine Vollgarantie?
Antwort: Ja. Wenn der Verkäufer keine Einschränkungen macht, erstreckt sich die Garantie auf sämtliche Mängel, die in drei Monaten respektive innerha...
Muss mir ein Privatverkäufer Garantie geben? Was ist die Bezeichnung «ab MFK» wert? Und: Wie viele Reparaturen muss ich mir gefallen lassen? Die wichtigsten Antworten der saldo-Hotline.
Frage: Auf meinem Kaufvertrag steht «Drei Monate Garantie oder 5000 Kilometer». Enthält dieser kurze Satz eine Vollgarantie?
Antwort: Ja. Wenn der Verkäufer keine Einschränkungen macht, erstreckt sich die Garantie auf sämtliche Mängel, die in drei Monaten respektive innerhalb von 5000 Kilometern auftreten.
Ist bei einer Garantie nebst dem Material auch die Arbeit des Mechanikers inbegriffen? In den Bedingungen steht nichts darüber.
Ohne anders lautende Vereinbarung ist die Arbeit immer in der Garantieleistung inbegriffen. Das ist ein wichtiger Punkt (Teile und Arbeit), auf den bei einem Kauf unbedingt geachtet werden muss.
Ich habe beim Kauf meines Occasions-Autos nur eine Quittung erhalten - also keine Garantie. Habe ich nun keine Rechte, wenn etwas passiert?
Doch. Selbst wenn keine Garantie vereinbart wurde, kommt Ihnen das Gesetz zu Hilfe: Sie können sich auf die gesetzliche Garantie, die so genannte Gewährleistung, stützen, falls innerhalb eines Jahres ein Defekt am Auto auftritt. Folge: Der Verkäufer muss Ihnen eine Preisreduktion gewähren - bei ganz groben Mängeln kann sogar der ganze Kauf rückgängig gemacht werden. Doch Vorsicht: Diese gesetzliche Gewährleistung kann der Garagist im Vertrag schriftlich ausschliessen.
Ich habe mein neues Auto wegen eines Bremsproblems schon fünfmal in die Garage geben müssen - alles auf Garantie. Wie viele Reparaturen muss ich mir eigentlich noch gefallen lassen?
Das Mass ist nach vier Reparaturen wirklich voll. Wenn das Auto im Rahmen der Garantie nicht zu reparieren ist, können Sie sich zusätzlich auch auf die gesetzliche Gewährleistung berufen. Verlangen Sie vom Verkäufer, dass er das Auto zurücknimmt und Ihnen den Kaufpreis zurückerstattet. Sie müssen sich dann allerdings noch eine Entschädigung für die Benützung des Wagens anrechnen lassen. Branchenüblich sind 0,69 Prozent des Kaufpreises pro 1000 gefahrene Kilometer. Eine Rückgabe des Wagens ist nicht möglich, wenn die Gewährleistung im Vertrag wegbedungen wurde.
Ein Teil des Motors, der Energie erzeugende Alternator, ist bei unserem Occasions-Opel bereits nach 60 000 Kilometern defekt. Habe ich Chancen, dass dies auch nach Ablauf der Garantie bezahlt wird?
Ja, bei aussergewöhnlichen Reparaturfällen lohnt es sich, an die Kulanz des Garagisten oder Importeurs zu appellieren. Dies gilt immer dann, wenn Autoteile schon vor ihrer normalen Lebensdauer defekt sind (beim Alternator etwa vor Erreichen von 200 000 Kilometern). Viele Händler setzen aber voraus, dass das Auto bei ihnen gekauft und gewartet wurde, wenn sie einen Teil der Kosten übernehmen. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Reparatur nach Ablauf der Garantie haben Sie nicht.
Unser Garagist gewährt eine viermonatige Garantie. Diese gilt aber nur für «mechanische Teile des Motors und Getriebes». Jetzt schiebt er prompt die ersten Schäden ab.
Leider ist die Garantie, die Sie vom Garagisten erhalten haben, so stark eingeschränkt, dass sie fast nichts wert ist. Denn meist funktionieren im Motor die elektronischen, nicht die mechanischen Teile nicht mehr. Wichtig ist es, bei künftigen Verträgen auf eine unbeschränkte Jahresgarantie zu pochen - mit einer möglichst kurzen Liste von Ausnahmen. Besonders wichtig: Auch Verschleissteile wie Kupplung oder Bremsbeläge sollten mindestens drei Monate in der Garantie eingeschlossen sein. Lehnt der Garagist dies ab, stimmt mit dem Auto etwas nicht.
Unser Gebrauchtwagen wurde «frisch ab MFK» angepriesen, doch bereits zwei Monate nach dem Kauf tauchten erste Defekte auf. Müssen wir uns das gefallen lassen?
Leider ja, denn die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ist nicht einer Garantie gleichzusetzen. Die Experten prüfen nur, ob das Auto verkehrssicher ist - das sagt aber nicht aus, wie lange es einwandfrei fährt. Der Touring Club Schweiz empfiehlt, dass die MFK-Prüfung nicht länger als acht Monate zurückliegen sollte, bei älteren Autos wenige Wochen.
Ich habe einen «garantiert unfallfreien» Lexus gekauft und nach einer Woche festgestellt, dass er garantiert einen Unfall gehabt haben muss. Die Garage versprach, den alten Schaden zu reparieren, aber es bleibt bei Versprechungen.
Halten Sie das Problem und die mündliche Stellungnahme des Garagisten in einem Brief fest. Setzen Sie der Garage eine Frist zur Behebung des Mangels. Es ist Ihr gutes Recht, dass der Schaden geflickt oder das Auto zurückgenommen wird. Übrigens: Der Händler kann nicht die Ausrede bringen, dass ihm der Unfall bereits vom Vorgänger verschwiegen worden war. Die Vorgeschichte muss Sie nicht interessieren, Sie haben ein unfallfreies Auto gekauft.
Bearbeitung: Marc Meschenmoser, Hans Ruedi Schmid