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K-Tipp 13/2004
25.08.2004
Ja. Das Auto ist Eigentum Ihres Arbeitgebers, deshalb kann er es auch sofort zurückfordern. Da die private Benützung des Autos aber ein Teil Ihres Lohnes darstellt, muss er Sie dafür entschädigen, wenn er das Auto vor Ablauf der Kündigungsfrist zurückverlangt. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, Ihnen während der Freistellungszeit denjenigen Lohn zu zahlen, den Sie bei normaler Arbeitstätigkeit erzielt hätten.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen also den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die vorzeitige Rückforderung des Geschäftswagens entsteht - beispielsweise die Kosten eines Ersatzautos für den Privatgebrauch während der Kündigungsfrist übernehmen, inklusive Benzin und Versicherungsprämien.
(bd)
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen also den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die vorzeitige Rückforderung des Geschäftswagens entsteht - beispielsweise die Kosten eines Ersatzautos für den Privatgebrauch während der Kündigungsfrist übernehmen, inklusive Benzin und Versicherungsprämien.
(bd)
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