Autoleasing und Konsumentenschutz
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K-Tipp 12/2000
14.06.2000
Gelten für Firmen andere Regeln?
Im K-Tip 6/00 und 7/00 haben Sie geschrieben, viele Leasing-Verträge seien ungültig. Ich war deshalb der Meinung, der Leasing-Vertrag für mein Geschäftsauto sei ebenfalls nichtig, weil dort der Hinweis auf das 5-tägige Rücktrittsrecht fehlt (gemäss den Anforderungen des Abzahlungsvertrages). Aus diesem Grund habe ich der Leasing-Gesellschaft geschrieben, ich wolle den Vertrag sofort aufheben und das Auto zurückgeben.
Die Leasing-Gesellschaf...
Gelten für Firmen andere Regeln?
Im K-Tip 6/00 und 7/00 haben Sie geschrieben, viele Leasing-Verträge seien ungültig. Ich war deshalb der Meinung, der Leasing-Vertrag für mein Geschäftsauto sei ebenfalls nichtig, weil dort der Hinweis auf das 5-tägige Rücktrittsrecht fehlt (gemäss den Anforderungen des Abzahlungsvertrages). Aus diesem Grund habe ich der Leasing-Gesellschaft geschrieben, ich wolle den Vertrag sofort aufheben und das Auto zurückgeben.
Die Leasing-Gesellschaft behauptet nun, ein Leasing-Vertrag für ein Firmenauto sei auch dann gültig, wenn die Vorschriften des Abzahlungsrechtes nicht eingehalten sind. Hat sie damit Recht?
Ja. Die Schweizer Gesetze enthalten eine Reihe von Bestimmungen, deren primäres Ziel der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ist.
Diese Schutzbestimmungen sollen verhindern, dass Firmen die Konsumenten übers Ohr hauen - etwa mit Verträgen, deren Folgen für Laien nur schwer absehbar sind oder zu grossen finanziellen Problemen führen.
Solche Klauseln kommen bei Leasing-Verträgen zur Anwendung, aber auch bei Abzahlungs- und Haustürgeschäften.
Bei Verträgen für berufliche Belange gelten diese Schutzbestimmungen nicht.
Die Überlegung des Gesetzgebers: Wer geschäftlich tätig ist, sollte eigentlich Erfahrung im Abschliessen von Verträgen haben und braucht deswegen keinen speziellen Schutz.
So besteht beispielsweise bei geschäftlichen Haustürgeschäften und Abzahlungsverträgen kein Rücktrittsrecht von fünf beziehungsweise sieben Tagen, wie das "private" Konsumentinnen und Konsumenten haben.
Als Gewerbetreibender müssen Sie also einen Leasing-Vertrag für das Firmenauto auch dann einhalten, wenn derselbe Vertragstext für Privatpersonen ungültig wäre.
Kasten: Service
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