Autoleasing:Streiten ist inbegriffen - So können Sie sich wehren
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K-Tipp 6/2000
22.03.2000
Bös erwacht, wer vorzeitig aus einem langjährigen Leasingvertrag aussteigen möchte: Das geht nämlich ins Geld. Der K-Tip sagt, worauf Sie beim Leasing achten müssen.
Der brandneue VW Golf, den Ladina Ambühl aus Davos GR vor knapp einem Jahr geleast hatte, entpuppte sich als "Schwarte". Ständig musste der Wagen zur Reparatur in die Garage. "Das verleidete mir", sagt die 23-Jährige. Monat für Monat zahlte sie 555 Franken Leasing-Zins für ein Auto, das von einer Panne in di...
Bös erwacht, wer vorzeitig aus einem langjährigen Leasingvertrag aussteigen möchte: Das geht nämlich ins Geld. Der K-Tip sagt, worauf Sie beim Leasing achten müssen.
Der brandneue VW Golf, den Ladina Ambühl aus Davos GR vor knapp einem Jahr geleast hatte, entpuppte sich als "Schwarte". Ständig musste der Wagen zur Reparatur in die Garage. "Das verleidete mir", sagt die 23-Jährige. Monat für Monat zahlte sie 555 Franken Leasing-Zins für ein Auto, das von einer Panne in die andere fuhr. Ambühl wandte sich an die Credit Suisse (CS) Leasing, bei der sie den rund 33000 Franken teuren Golf "gemietet" hatte.
Aber mit einem Umtausch war die Leasing-Bank nicht einverstanden. Erst recht nicht mit einem Ausstieg aus dem Vertrag. Das komme nur in Frage, wenn Ladina Ambühl der CS Leasing den Wagen für 28000 Franken abkaufe. Ein Ding der Unmöglichkeit für die junge Frau, die in einem Altersheim arbeitet.
Bei Streitereien Anwältin oder Anwalt einschalten
Doch zum Glück reagierte sie nach dem ersten Schreck richtig: Sie schaltete einen Anwalt ein. Auto und Vertrag ist sie jetzt los, bezahlen muss sie voraussichtlich noch ein paar hundert Franken für kleinere Ausbesserungsarbeiten am zurückgegebenen Fahrzeug.
"Bei Streitigkeiten mit Leasingfirmen ist es das einzig Richtige, die Sache einem Anwalt oder einer Anwältin zu übergeben", sagt Mario Roncoroni vom Verein Schuldensanierung Bern. Er rät deshalb: "Wer einen Leasingvertrag unterschreibt, soll gleich auch eine Rechtsschutz-Versicherung abschliessen."
Nicht auf Geldforderungen der Leasingfirma eingehen
Der Grund: Einige Leasingfirmen versuchen mit hohen Rückzahlungs- und Entschädigungsforderungen ihre Kunden von einem Ausstieg aus den Verträgen abzuschrecken. Pech hat, wer darauf eingeht und sich nicht getraut, notfalls bis vor Gericht zu gehen. Die bisherige Gerichtspraxis zeigt nämlich: Die hohen Geldforderungen, mit denen der Ausstieg aus Leasingverträgen erschwert wird, verletzen die gesetzlichen Bestimmungen für Miet- und Abzahlungsverträge - und sind deshalb schlicht nicht erlaubt.
Für Markus Hess vom Schweizerischen Leasingverband sieht die Realität anders aus. Er kennt das Problem mit der vorzeitigen Vertragsauflösung bestens. Rechtlich sei aber alles noch hängig, meint er. Dass Hess das Problem herunterspielt, wundert nicht. 320000 Neuwagen wurden letztes Jahr abgesetzt, 140000 davon geleast. 60 Prozent aller Leasingverträge - so viele wie nie zuvor - wurden von Privatleuten abgeschlossen.
Das freut zwar die Auto- und Leasingbranche, nicht aber Schuldenberater Roncoroni. Jedes dritte Dossier, das bei ihm landet, hat mittlerweile mit Leasing zu tun.
Für wen kommt Autoleasing denn überhaupt in Frage? Mario Roncoroni und Erich Schwizer vom Touring Club Schweiz (TCS) empfehlen folgende Faustregel:
° Rentabel ist Leasing für selbständig Erwerbende. Sie können die Raten von den Steuern abziehen und ihr Geld zudem besser anlegen.
° Unrentabel ist Leasing für alle Lohnempfänger, die zu wenig Bares oder ein zu knappes Gehalt haben, um sich ihren Traumwagen leisten zu können. Auch wenns wehtut: "Kaufen Sie sich in diesem Fall besser ein billiges Modell oder ein zwei bis drei Jahre altes Occasionsauto", rät Erich Schwizer.
Falls Sie trotz widriger Umstände mit dem Gedanken liebäugeln, sich einen Wagen zu leasen, achten Sie auf folgende Punkte:
Was alles im Vertrag stehen muss (Siehe auch Muster-Leasingvertrag im Kasten unten)
(1) Die Leasingfirma errechnet aus dem Anlagewert die Höhe der Leasingraten - aus dem Katalogpreis und der Laufzeit berechnet sie den Restwert. Das ist in etwa der Preis, den der Wagen - laut der Occasionsliste der Firma Eurotax - nach Ablauf der Vertragsdauer noch wert ist, sofern die Vertragsbedingungen eingehalten und das Auto in entsprechendem Zustand ist.
Vorsicht: Falls Sie das Auto nicht entsprechend pflegen, verlangt die Leasingfirma, dass Sie die allfällige Differenz zum Restwert nachzahlen und Schäden sowie so genannte ausserordentliche Abnützungen berappen. Das kann schon bei kleinen Schäden ein paar tau