Autoversicherung - Auto ausgebrannt: Muss ich alles selber zahlen?
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K-Tipp 19/2001
14.11.2001
Ich habe mein Auto über Nacht wie üblich auf einem Parkfeld abgestellt. Beim nebenan parkierten Cabriolet kam es zu einem Kabelbrand; in der Folge ist auch mein Auto total ausgebrannt.
Ich habe keine Kasko-Versicherung und alle anderen angefragten Versicherungen lehnen eine Schadenübernahme ab. Muss ich den Schaden wirklich selber tragen?
Ja. Rein theoretisch wäre es zwar möglich, dass der Besitzer des Cabrios Ihren Schaden übernehmen muss (beziehungsweise des...
Ich habe mein Auto über Nacht wie üblich auf einem Parkfeld abgestellt. Beim nebenan parkierten Cabriolet kam es zu einem Kabelbrand; in der Folge ist auch mein Auto total ausgebrannt.
Ich habe keine Kasko-Versicherung und alle anderen angefragten Versicherungen lehnen eine Schadenübernahme ab. Muss ich den Schaden wirklich selber tragen?
Ja. Rein theoretisch wäre es zwar möglich, dass der Besitzer des Cabrios Ihren Schaden übernehmen muss (beziehungsweise dessen Privathaftpflicht-Versicherung).
Voraussetzung wäre aber, dass man ihm ein Verschulden für den Brand nachweisen könnte (wenn er zum Beispiel eine brennende Zigarette im Auto liegen gelassen hätte). Eine solche Haftung des Cabrio-Besitzers dürfte aber im konkreten Fall ausser Betracht fallen.
Möglicherweise ist der Garagist für den Kabelbrand verantwortlich, weil er beim letzten Service einen Fehler gemacht hat. Doch diesen Nachweis zu erbringen ist in der Praxis sehr schwierig.
Auch die obligatorische Autohaftpflicht-Versicherung des Cabrio-Besitzers muss nicht zahlen. Diese Versicherung übernimmt zwar alle Schäden, die der Halter oder ein anderer berechtigter Lenker verursacht hat - aber nur, wenn das Auto in «Betrieb» war, wie es im Gesetz heisst. Parkierte Autos fallen grundsätzlich nicht darunter.
Leider haben Sie keine Teilkasko-Versicherung; diese würde Ihren Schaden zahlen.
Die Teilkasko-Versicherung ist freiwillig - und im Normalfall sinnvoll: Sie deckt nämlich Schäden am eigenen Auto, für die der Autobesitzer nichts kann, die also nicht selbstverschuldet sind. Darunter fallen Elementarschäden (zum Beispiel Steinschlag, Erdrutsch, Hagel, Lawinen, Sturm), aber auch Diebstahl und Feuer, dazu in der Regel Glasschäden, ein Zusammenstoss mit Tieren und Beschädigungen durch Vandalen.
(ge)