Ja. Bei Unfällen zwischen Autos und Tieren muss oft der Automobilist bzw. seine Autohaftpflicht-Versicherung einen Teil des Schadens übernehmen selbst dann, wenn kein Verschulden vorliegt.

Der Grund dafür liegt darin, dass Motorfahrzeuge an sich eine Gefahr darstellen. Die Juristen sprechen von Betriebsgefahr oder Gefährdungshaftung.

Die Betriebsgefahr Ihres Autos spielt bei der Über­nahme des Schadens also eine Rolle. Gemäss Praxis des Bundesgerichts müssen Sie als Autofahrer grundsätzlich zwei Drittel des Schadens übernehmen, der Hundehalter ein Drittel.