Als Fahrzeughalter sind Sie für die Sicherung der Ladung verantwortlich. Deshalb haften Sie für den Schaden an der Kühlerhaube des anderen Autos. Anders wäre es, wenn der Lenker hinter Ihnen mit zu wenig Abstand fuhr.

Dann wäre er mitschuldig. Das würde Ihre Haftung reduzieren. Sie müssten nicht den ganzen Betrag für die Reparatur der Kühlerhaube übernehmen. Melden Sie den ­Schaden Ihrer Auto-Haftpflichtversicherung.

Sie zahlt die Reparatur des anderen Fahrzeugs. Allerdings wird die Versicherung einen Teil der Kosten von Ihnen zurückfordern, falls sich her­ausstellen sollte, dass Sie das Surfbrett unsorgfältig befestigt haben.

Das heisst: wenn man Ihnen vor­werfen kann, dass Sie grobfahrlässig gehandelt haben. Leichte Fahrlässigkeit genügt nicht für eine Leistungskürzung. Den Lackschaden an ­Ihrem Auto und den ­Totalschaden am Surfbrett übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung nicht.

Sie deckt nur Schäden an fremden Sachen oder Personen. Die Teilkaskover­sicherung zahlt zwar für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, jedoch nur, wenn Sie den Schaden nicht selber verursacht ­haben. Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung haben, können Sie den Lackschaden dort melden.