Bankenombudsstelle: Vize kommt von der UBS, Ex-Banker wird als «neutraler Vermittler» angepriesen
Der neue Stellvertreter des Bankenombudsmans war früher Leiter des Rechtsdienstes der
UBS – und hat sich dort gegen die Interessen der Bankkunden eingesetzt.
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K-Tipp 13/2013
21.08.2013
Beatrice Walder K-Tipp
Die Stiftung «Schweizerischer Bankenombudsman» hat laut Reglement den Zweck, «Bankkunden eine neutrale und unabhängige Informations- und Vermittlungsstelle ohne Rechtsprechungsbefugnis zur Verfügung zu stellen».
Der langjährige Bankenombudsman Hanspeter Häni wurde im Juli durch den Juristen und Notar Marco Franchetti abgelöst. Auch Stellvertreter Martin Tschan wurde dieses Jahr pensioniert. Sein Nac...
Die Stiftung «Schweizerischer Bankenombudsman» hat laut Reglement den Zweck, «Bankkunden eine neutrale und unabhängige Informations- und Vermittlungsstelle ohne Rechtsprechungsbefugnis zur Verfügung zu stellen».
Der langjährige Bankenombudsman Hanspeter Häni wurde im Juli durch den Juristen und Notar Marco Franchetti abgelöst. Auch Stellvertreter Martin Tschan wurde dieses Jahr pensioniert. Sein Nachfolger ist der Rechtsanwalt Rolf Wüest.
Seine Ernennung wirft Fragen auf: Wüest war bis Mitte 2011 während rund elf Jahren bei der UBS tätig – in der Vermögensverwaltung und zuletzt als Leiter des Rechtsdienstes, zuständig für das Privat- und Geschäftskundengeschäft in der Schweiz. Das bestätigen der Ombudsman Franchetti sowie die Präsidentin des Stiftungsrates, Annemarie Huber-Hotz, auf Anfrage.
Pikant: Der K-Tipp finanzierte ab Mai 2008 einen Musterprozess gegen die UBS. Denn wie andere Banken kassierte die UBS beim Verwalten der Vermögen ihrer Kunden verdeckte Vergütungen, die eigentlich den Kunden zustehen. Als Leiter des Rechtsdienstes der UBS setzte sich Wüest dafür ein, dass die Kunden diese Kickbacks und Retrozessionen nicht erhalten. Ende 2012 entschied das Bundesgericht aber zugunsten der Bankkunden (siehe K-Tipp 19/12).
«Ein Fürsprecher für die Konsumenten«
Gemäss einer Studie des Zürcher Rechtsprofessors Isaak Meier muss es sich bei einem Ombudsman «um eine von der betreffenden Branche unabhängige Person handeln, die dazu bereit und in der Lage ist, sich für die Interessen der Konsumenten einzusetzen». Es sei nicht eine «neutrale» Person gefragt, vielmehr ein «Fürsprecher für den Konsumenten». Denn der Ombudsman sei meist die einzige Stelle, an die sich Kunden wenden könnten – ein Gerichtsverfahren würden sie wegen des Aufwands und des Kostenrisikos scheuen. Meier ortet bereits bei der Wahl von Ombudspersonen ein Problem: Sie werden von den Stiftungsräten bestimmt und diese wiederum von den Branchenverbänden. Deshalb hält Meier es für unwahrscheinlich, dass «ein Bankenombudsman gewählt würde, der eine kritische Distanz zur Bankenbranche hat und von dem bekannt ist, dass er die Anliegen der Konsumenten in besonderem Masse vertritt».
Huber-Hotz widerspricht: «Die Neutralität und Unparteilichkeit der Bankenombudsstelle hat für den Stiftungsrat Priorität.» Das gehe auch aus den neuen Regularien hervor, die Wüest miterarbeitet habe. Für seine Anstellung habe neben seinen Fachkenntnissen und Berufserfahrungen auch seine Persönlichkeit gesprochen. Wüest habe nach einer sinnvollen Herausforderung gesucht. Zudem habe er vor Stellenantritt ein Karenzjahr eingelegt. Das genügt laut dem Reglement der Ombudsstelle, damit ein Mitarbeiter nicht in den Ausstand treten muss.
Geringer Nutzen für die Konsumenten
Laut Jahresbericht bearbeitete die Bankenombudsstelle letztes Jahr 1842 Fälle. Bei den Banken interveniert hat sie 262-mal, also in 14 Prozent der Fälle. In 81 Fällen haben die Banken die verlangte Korrektur ausgeführt. Bezogen auf die 262 Interventionen ist das eine Erfolgsquote von 30 Prozent. Gemessen an den 1842 Fällen aber sind es bloss 4 Prozent – wobei unklar ist, ob die Kunden das erhielten, was ihnen von Rechts wegen zusteht.
Zudem hat Ombudsman Hanspeter Häni an seiner letzten Pressekonferenz bemerkt, die Banken würden zunehmend eine Abwehrhaltung einnehmen und darauf spekulieren, dass der Kunde den Gang ans Gericht scheut.