Neben der Höhe der Zinsen beschäftigt eine Frage die K-Tipp-Leser am meisten: die Sicherheit. Etwa bei der Bank Brienz Oberhasli (BBO) oder der Liberty-Freizügigkeitsstiftung (K-Tipp 18/07).

Die BBO steht wie die anderen Banken unter Aufsicht der Bankenkommission. Kunden solcher Geldinstitute profitieren vom Einlegerschutz. Das heisst: Die Bankiervereinigung zahlt im Konkursfall bis zu 30 000 Franken rasch aus – nicht pro Konto, sondern pro Kunde. Später gibts allenfalls aus der Konkursmasse mehr.

Die Liberty steht wie alle anderen Freizügigkeitsstiftungen nicht unter Aufsicht der Bankenkommission. Aber sie legt Gelder, die auf ihre Freizügigkeitskonten eingezahlt werden, bei beaufsichtigten Banken an – und zwar richtet sie pro Kunde ein Konto ein. Damit gilt der Einlegerschutz auch für solche Gelder. Wer gar kein Risiko eingehen will, achtet darauf, dass er bei keiner Bank mehr als 30 000 Franken hat.   

•Liste der beaufsichtigten Institute: www.ebk.ch/d/institute/index.html

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