Zwei Frauen sassen auf Barhockern in einer Cafeteria. Als die eine vom Barhocker stieg, stolperte sie. Um einen Sturz zu verhindern, hielt sie sich instinktiv an der Nachbarin fest - worauf diese ebenfalls zu Boden fiel, einen Handbruch erlitt und später wegen einer Depression erwerbsunfähig wurde. Muss nun die Verursacherin des Schadens geradestehen für das, was sie der anderen Frau antat?



Nein, sagen die Basler Richter. «Es ist eine Erfahrungstatsache, dass der Mensch bei ei...