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Ein Mann war bei der Assura taggeldversichert. Im Gesundheits-Fragebogen hatte er die Frage: «Konsumieren Sie oder haben Sie regelmässig Alkohol oder Drogen konsumiert?» mit «Nein» beantwortet.
Als sich später herausstellte, dass der Mann Cannabis rauchte, trat die Assura wegen Anzeigepflicht-Verletzung vom Vertrag zurück und verlangte bereits ausbezahlte Taggelder zurück.
Vor Bundesgericht ist die Assura abgeblitzt. Der Mann hatte nur während seiner Jugend...
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