Ein Mann war bei der Assura taggeldversichert. Im Gesundheits-Fragebogen hatte er die Frage: «Konsumieren Sie oder haben Sie regelmässig Alkohol oder Drogen konsumiert?» mit «Nein» beantwortet.



Als sich später herausstellte, dass der Mann Cannabis rauchte, trat die Assura wegen Anzeigepflicht-Verletzung vom Vertrag zurück und verlangte bereits ausbezahlte Taggelder zurück.



Vor Bundesgericht ist die Assura abgeblitzt. Der Mann hatte nur während seiner Jugend...