Beim Kampf um Kunden ist jedes Mittel recht
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K-Tipp 9/2002
01.05.2002
Tele2 und Sunrise werben Neukunden mit fragwürdigen Methoden
An der Haustür und am Telefon kämpfen die Telekom-Firmen um neue Kunden. Bei der Anwerbung sind einzelne Agenten in der Wahl ihrer Mittel nicht gerade zimperlich.
Rolf Muntwyler rom@ktipp.ch
Eine seriöse Firma arbeitet nicht mit solchen Methoden!», empört sich Daniel Brun aus Basel. Im letzten Herbst erhielt er einen Anruf: Ob er nicht von den günstigen Tele2-Tarifen profitieren wolle...
Tele2 und Sunrise werben Neukunden mit fragwürdigen Methoden
An der Haustür und am Telefon kämpfen die Telekom-Firmen um neue Kunden. Bei der Anwerbung sind einzelne Agenten in der Wahl ihrer Mittel nicht gerade zimperlich.
Rolf Muntwyler rom@ktipp.ch
Eine seriöse Firma arbeitet nicht mit solchen Methoden!», empört sich Daniel Brun aus Basel. Im letzten Herbst erhielt er einen Anruf: Ob er nicht von den günstigen Tele2-Tarifen profitieren wolle, wurde er gefragt. Er willigte ein, in Zukunft seine Auslandgespräche über die Tele2-Vorwahl (Call by Call) abzuwickeln. Die tiefen Tarife nach Südamerika schienen ihm attraktiv.
«Ich habe am Telefon aber ausdrücklich gesagt, dass ich nicht als Preselection-Kunde zu Tele2 wechseln will», beteuert Brun. Trotzdem liefen in der Folge alle seine Gespräche über Tele2. Denn die Gesellschaft veranlasste, dass sein Anschluss umgeschaltet wurde. Brun wundert sich, dass ein telefonischer Vertragsabschluss überhaupt möglich ist.
Behörde verlangt Beweisstück
Rechtlich ist der telefonische Vertragsabschluss zulässig. Die zuständige Bundesbehörde Bakom verlangt aber ein akustisches Beweisstück. Der Agent muss für den Vertragsabschluss ein Band abspielen, auf dem willige Neukunden ihre Personalien angeben und einem Wechsel zustimmen.
Tele2 hat dem K-Tipp denn auch die digitale Tonband-Anmeldung von Brun vorgelegt. Darauf beantwortet er die Frage, ob er Preselection-Kunde werden wolle, mit «Ja».
Doch genau hier liegt der Hund begraben. Brun bestreitet nicht, bei der automatischen Abfrage des Tonbandes Ja gesagt zu haben. «Im Gespräch mit dem Agenten war aber nur die Rede von Call-by-Call-Gesprächen.» Deshalb war für ihn klar, dass seine Zustimmung den Call-by-Call-Gesprächen gelte.
Angelika Bärtsch, Leiterin des Kundendienstes von Tele2, räumt ein, dass «es im Gespräch zu Missverständnissen kommen kann». Für viele Angerufene sei nicht klar, dass sie mit ihrem «Ja» einem Anbieterwechsel zustimmen, etwa weil sie das Wort «Preselection» nicht verstünden. «Deshalb haben wir die automatische Ansage präzisiert», sagt Bärtsch.
Viele beschweren sich bei der Swisscom
Auch kündigt Tele2 den Anbieterwechsel vor der Aufschaltung schriftlich an. «Neuen Kunden bleiben so zehn Tage Zeit, ihre Anmeldung zu widerrufen.»
Während beim Bakom nur wenige Klagen eingehen, laden viele Betroffene ihren Ärger bei der Swisscom ab, auch wenn sie dafür nicht verantwortlich ist. «Wir haben mehrere hundert Reklamationen pro Monat», sagt Swisscom-Sprecher Sepp Huber.
Diese betreffen aber nicht nur Tele2. Die zweite Gesellschaft, die für Unmut sorgt, ist Sunrise. Sie sucht sich ihre neuen Kunden aber nicht übers Telefon, sondern auf der Strasse oder an der Haustüre.
Die «Strassenverkäufer» der von Sunrise beauftragten Firmen gehen dabei nicht immer zimperlich vor. Es kommt vor, dass sie Passanten, die nicht Sunrise-Kunden werden wollen oder es bereits sind, dazu drängen, Namen und Adressen von Angehörigen anzugeben. Dann lassen sie die Angesprochenen unterschreiben. Obwohl ein solcher Vertrag ungültig ist.
Laut Sunrise-Pressesprecherin Monika Walser «sollte die Firma jeden Vertrag mit einem Anruf an den Anschlussinhaber überprüfen». Reklamationen beim K-Tipp belegen aber, dass das nicht immer der Fall ist.
«In den angesprochenen Fällen hat der Rückruf zur Kontrolle nicht stattgefunden», sagt Walser. Sunrise gelobt Besserung: «Wir überlegen uns, die Zusammenarbeit mit dieser Firma zu beenden.»
Übrigens: In einem Fall besteht sogar der Verdacht von Unterschriftenfälschung durch eine Agentin. Sunrise ist dabei, die Unterschriften zu überprüfen. Auf jeden Fall hat die Firma versprochen, dem Betroffenen die offenen Rechnungen von 316 Franken zu stornieren.
Haustür-Vertrag - Sieben Tage Rücktrittsrecht
Sind Sie mit einem Mitarbeiter einer Telekom-Firma an der Haustüre, auf der Strasse oder am Telefon einen Vertrag eingegangen, können Sie innert sieben Tagen zurücktreten. Das ist zu beachten: Widerruf schriftlich per Einschreiben an den Telekom-Anbieter. Für die Einhaltung der Frist gilt das Datum des Poststempels.