Ja. Denn Preisangaben im Schaufester und an Regalen sind verbindlich. Sie hätten also für das Panasonic-Modell nur 259 Franken zahlen müssen.

Liegt jedoch ein klar erkennbarer Irrtum bei der Beschriftung vor, ist der angeschriebene Preis nicht verbindlich. So etwa, wenn der Verkäufer hinten beim Preis die Nullen vergessen hat oder wenn eine Zahl aus der Preisliste herausgefallen ist.