Nein. Männer ohne Kinder erhalten beim Tod der Ehefrau keine Witwerrente der AHV. Anspruch auf eine solche Rente haben einzig Väter von minderjährigen Kindern. Sobald das jüngste Kind 18 Jahre alt wird, entfällt die Witwerrente in jedem Fall. Das Gleiche gilt bei Pflegekindern.

Und: Auch wenn der Nachwuchs nach Erreichen des 18. Altersjahres immer noch in Ausbildung ist, so ändert sich punkto AHV nichts - die Witwerrente wird eingestellt.
Anders bei Frauen: Sie bekommen beim Tod des Ehegatten immer eine AHV-Witwenrente, falls sie Kinder haben. Das Alter der Kinder spielt - im Gegensatz zur Witwerrente - keine Rolle.

Darüber hinaus erhalten auch Frauen ohne Kinder eine Witwenrente, falls sie das 45. Altersjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sind. Ihre Frau würde also bei Ihrem Tod eine Witwenrente der AHV bekommen.

Bei der Pensionskasse (PK) sieht die Sache wieder anders aus. Hier sind die Männer seit Anfang 2005 den Frauen völlig gleichgestellt.

Konkret: Der überlebende Ehegatte hat - unabhängig vom Geschlecht - Anspruch auf eine PK-Rente, falls sie/ er für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss oder älter als 45 Jahre ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat.

Ist Ihre Frau erwerbstätig und in einer Pensionskasse versichert, so haben Sie bei ihrem Tod also zumindest eine Witwerrente von ihrer Pensionskasse zugut.

(st)