«Berater hat uns reingelegt»
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K-Tipp 11/2001
06.06.2001
Geld zurück dank K-Tipp Versicherungskundin hatte falschen Versprechen geglaubt
Mit ihrer gemischten Lebensversicherung war Antoinette Adé schlecht beraten. Fast hätte sie viel Prämiengeld verloren. Dank K-Tipp kommt sie jetzt ungeschoren davon.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Besteht eine Möglichkeit, meine Prämien zurückzuerhalten? Leider bin ich von einem Versicherungsagenten hereingelegt worden», fragt Antoinette Adé aus Buttikon ...
Geld zurück dank K-Tipp Versicherungskundin hatte falschen Versprechen geglaubt
Mit ihrer gemischten Lebensversicherung war Antoinette Adé schlecht beraten. Fast hätte sie viel Prämiengeld verloren. Dank K-Tipp kommt sie jetzt ungeschoren davon.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Besteht eine Möglichkeit, meine Prämien zurückzuerhalten? Leider bin ich von einem Versicherungsagenten hereingelegt worden», fragt Antoinette Adé aus Buttikon SZ. Sie unterschrieb 1997 eine gemischte Lebensversicherung und verpflichtete sich, künftig der Fortuna jeden Monat 300 Franken zu zahlen - 21 Jahre lang.
Ein Argument des Versicherungsverkäufers überzeugte sie und ihren Mann Bruno besonders. Vermittler Richard Hess von der Vermittlerfirma namens Rapperswil Versicherungen versprach den beiden, sie könnten immer über das einbezahlte Geld verfügen.
«Er sagte uns, das sei wie bei einem Sparbuch mit Zins und Zinseszins», erinnert sich Adé. «Wir glaubten ihm.»
Der Schock kam, als Adés dreieinhalb Jahre später tatsächlich Geld brauchten und auf ihr Erspartes zurückgreifen wollten. Sie kündigten die Versicherung - und erhielten von den inzwischen einbezahlten 12900 Franken nicht einmal die Hälfte zurück, sondern nur gerade 5760.
Jetzt war klar: Verkäufer Hess hatte wider besseres Wissen eine falsche Zusicherung gemacht. Wer nämlich schon nach wenigen Jahren aus einer langfristigen gemischten Lebensversicherung aussteigt, verliert immer Geld.
Zum Vorwurf, seinen Kunden die Unwahrheit gesagt zu haben, hat Vermittler Richard Hess nicht explizit Stellung genommen. Er schrieb dem K-Tipp nur, die Beratung sei «gewissenhaft und einwandfrei» gewesen.
Zum Glück hatte die Versicherungsgesellschaft Fortuna ein Einsehen, als der K-Tipp sie mit den Fakten konfrontierte. Die Fortuna löst die Versicherung rückwirkend auf und gibt die gesamten einbezahlten Gelder an Adés zurück.
Einzig den Prämienanteil für die Risikodeckung in der Höhe von rund 2500 Franken muss das Paar noch berappen, weil die Frau ja in dieser Zeit gegen Erwerbsausfall wegen Krankheit oder Unfall versichert war.
Geschäftsleiter Marco Baur von der Fortuna (heute Generali) betont: «Insbesondere die Lebensumstände der Familie Adé haben uns zu diesem Entscheid bewogen.»
Im Klartext heisst das: Der Verkäufer hat der Familie Adé eine Versicherung verkauft, ohne ihre finanzielle Situation genau abzuklären.
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Hände weg von der Kombi-Sparversicherung
Der K-Tipp empfiehlt, Sparprozess und Risikoabdeckung zu trennen: Sparen bei der Bank, reine Risikoversicherung bei der Versicherung. So bleibt man flexibel. Der grössere Teil der Prämie für eine gemischte Lebensversicherung (auch Sparversicherung genannt) geht in den Spartopf. So ist garantiert, dass die versicherte Person nach Ablauf des Vertrages eine bestimmte Summe ausbezahlt erhält.
Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Prämien geht aber zur Deckung des Risikos weg. Denn oft beinhaltet die gemischte Lebensversicherung auch ein Todesfallkapital (zahlbar an die Erben beim Tod des Versicherten) und/oder eine Invalidenrente (monatliche Rente von der Versicherung, wenn die versicherte Person erwerbsunfähig ist).
Fast immer mitversichert ist die Prämienbefreiung (die Gesellschaft zahlt die Prämie, wenn der Versicherte wegen Invalidität nichts mehr verdienen kann).
Aber: Wer eine (kombinierte) gemischte Lebensversicherung frühzeitig kündigt, verliert viel Geld.
Im Zweifelsfall gilt deshalb: Hände weg von der gemischten Lebensversicherung. Das gilt auch für die Spezialform der gemischten Lebensversicherung mit der Bezeichnung «Fondspolice».