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Massgebend sind die effektiven Hypozinsen. Sinken die Hypothekarzinsen, hat der Mieter grundsätzlich ein Recht auf Mietzins-Reduktion. Beim Berechnen des Senkungs-Anspruchs muss man vom massgeblichen Zinssatz der jeweiligen Kantonalbank ausgehen. Wie viel Hypothekarzins der Vermieter tatsächlich bezahlt, ist dagegen in diesem Punkt egal. Der Vermieter kann sich allerdings gegen das Senkungsbegehren zur Wehr setzen, wenn er beweisen kann, dass die Reduktion der Miete bei ihm zu einer ungenügen...
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