Ich bin Lehrling und besuche die Berufsschule. Weil ich den Unterricht mehrmals unentschuldigt geschwänzt habe, hat man mir nun eine Busse aufgebrummt. Ist das zulässig?



Ja. Grundlage dafür ist das «Bundesgesetz über die Berufsbildung». Es besagt, dass ein Lehrling eine Busse zahlen muss, wenn er unentschuldigt die Schule schwänzt oder «den Unterricht wiederholt vorsätzlich stört». In der Regel haben die Kantone in einem eigenen kantonalen Gesetz festgelegt, wie bei sol...