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Ja. Sie und Ihre Kollegin betreiben zwei Geschäfte, die juristisch und finanziell voneinander unabhängig sind. Sie tun das zwar in gemeinsam gemieteten Räumlichkeiten, also in einer Unkostengemeinschaft – doch das ändert nichts an der Tatsache, dass es zwei unabhängige Betriebe sind. Deshalb gilt: Ist das Missgeschick im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit passiert, kommt Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung für den Schaden auf.
In solchen Fällen (Unkostengemeinschaft) kann es von Vorteil sein, wenn alle beteiligten Selbständigerwerbenden eine separate Betriebshaftpflicht-Versicherung abschliessen. Üblich sind Selbstbehalte in der Grössenordnung von 200 bis 500 Franken.
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