Wer eine Stelle verlässt, tritt auch aus der Pensionskasse  der Firma aus. In der Regel lassen die Angestellten dann das angesparte Guthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überweisen. Tun sie dies nicht, muss die bisherige Kasse  diese sogenannten Freizügigkeitsleistungen spätestens nach zwei Jahren der Stiftung Auffangeinrichtung überweisen. So steht es im Gesetz.



Daran halten sich aber längst nicht alle Pensionskassen. D...