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K-Tipp 14/2001
05.09.2001
Zahnarzt-Rechnungen So lesen Sie die Infos - das muss drinstehen
Wer mit der Zahnarzt-Rechnung nicht zufrieden ist, kann sich wehren: Die Beschwerdestellen gaben jedem siebten Patienten Recht.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Patientinnen und Patienten haben laut Zahnärztegesellschaft (SSO) im Jahr 1999 gesamtschweizerisch 878 Beschwerden eingereicht. Damit führte etwa jede 2300ste Behandlung zur Reklamation bei einer der kantonalen Begutachtungskommission...
Zahnarzt-Rechnungen So lesen Sie die Infos - das muss drinstehen
Wer mit der Zahnarzt-Rechnung nicht zufrieden ist, kann sich wehren: Die Beschwerdestellen gaben jedem siebten Patienten Recht.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Patientinnen und Patienten haben laut Zahnärztegesellschaft (SSO) im Jahr 1999 gesamtschweizerisch 878 Beschwerden eingereicht. Damit führte etwa jede 2300ste Behandlung zur Reklamation bei einer der kantonalen Begutachtungskommissionen.
Gut die Hälfte der Fälle betraf die Zahnarzt-Rechnung. Bei knapp jeder dritten Reklamation bemängelten die Patienten die Arbeit ihres Zahnarztes; und in jeder siebten Beschwerde beanstandete die Kundschaft sowohl die Rechnung als auch die zahnärztliche Arbeit.
Wer reklamiert, hat gute Chancen
Aus den Zahlen schliesst die SSO, dass «die schweizerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte gute Arbeit leisten». Sie ist sich allerdings bewusst, dass «der Patient hie und da die Faust im Sack macht und sich nicht beschwert».
Dabei kann sich eine Reklamation durchaus lohnen. In jedem siebten Fall entschieden die Begutachtungskommissionen 1999 nämlich zu Gunsten des Patienten. In etwa jedem fünften Fall schlug sie einen Vergleich vor.
Wer mit dem Ausgang des Verfahrens vor der zahnärztlichen Beschwerdestelle nicht einverstanden ist, kann sich ans Bezirksgericht wenden. Wer sich beschweren will, muss aber wissen, wie eine Zahnarzt-Rechnung überhaupt auszusehen hat. Die SSO schreibt ihren Mitgliedern genau vor, welche Informationen in einer Rechnung zu stehen haben:
Behandlungsperiode Erbrachte Leistungen mit:
Positionen gemäss Zahnarzttarif mit Kurztext. Die Zahlen von 4000-4999 geben an, was der Zahnarzt genau gemacht hat.
Anzahl der Handlungen zu jeder Position, beispielsweise eine 3 bei drei Füllungen.
Anzahl Taxpunkte, die der Zahnarzt für jede einzelne Position verrechnet.
Wert des Taxpunktes.
Der Taxpunktwert liegt für SSO-Mitglieder bei maximal Fr. 4.95. Ein Wert, den gemäss SSO-Sekretär Alexander Weber nur sehr wenige Zahnärztinnen und Zahnärzte ausschöpfen. Teurere Zahnärzte arbeiten für einen Taxpunktwert von über 4 Franken; günstigere je nach Region für Fr. 3.- bis Fr. 3.50. Wenn die obligatorische Unfallversicherung oder die Krankenkasse für die Behandlung aufkommt, dürfen Zahnärzte lediglich Fr. 3.10 verrechnen.
Die Anzahl der Taxpunkte multipliziert mit dem Wert des Punktes ergibt den Totalbetrag.
Variabel: Der individuelle Aufwand des Arztes
Die Rechnung des Zahnarztes lässt sich nur anhand des Tarifs überprüfen. Den Kurztarif, der die gängigen Positionen des Zahnärztetarifs enthält, beziehen Sie gratis bei der SSO, Tel. 031 311 76 28, Fax 031 311 74 70, E-Mail sekretariat@sso.ch. Sie finden ihn auch auf der Homepage der SSO unter www.sso.ch. Bloss: Selbst wenn ein Zahnarzt seine Rechnungen nach den Vorschriften der SSO erstellt, sind diese für die Patienten nur zum Teil transparent. Das liegt daran, dass der Zahnarzt bei zahlreichen Tarifpositionen einen gewissen Spielraum nach individuellem Aufwand hat.
Weil der Patient den Aufwand des Arztes nur schwer einschätzen kann, ist für ihn die verrechnete Anzahl an Taxpunkten häufig nicht nachvollziehbar. Ein Beispiel: Für eine kleine Keramikfüllung darf der Zahnarzt 128 bis 173 Taxpunkte aufschreiben - das entspricht einem Spielraum von immerhin 35 Prozent.
So fühlen Sie der Rechnung auf den Zahn:
- Kontrollieren Sie, ob die Rechnung alle vorgeschriebenen Angaben enthält.
- Andernfalls verlangen Sie von Ihrem Zahnarzt eine detaillierte Rechnung.
- Überprüfen Sie die detaillierte Rechnung anhand des Kurztarifs.
- Sind Sie mit der Rechnung nicht einverstanden, reklamieren Sie schriftlich bei Ihrem Zahnarzt.
- Ist keine Einigung möglich, wenden Sie sich an die SSO, die Sie an die Begutachtungsstelle in Ihrem Kanton verweisen wird. Die Liste der Begutachtungsstellen ist auch auf der SSO-Homepage unter www.sso.ch abrufbar
Den Kurztarif und zusätzliche Informationen finden Sie auch im Ratgeber «Zähne - und was sie kosten» der Stiftung für Konsumentenschutz. Sie können ihn für 10 Franken (plus Versandkosten) bestellen bei der SKS unter Tel. 031 307 40 40.
So teuer sind 1000 Zahnärzte
Der Kassensturz hat 1000 Zahnärzte in der ganzen Schweiz nach ihrem Taxpunktwert gefragt. Damit ist er dem Eidgenössischen Preisüberwacher zuvorgekommen, der seine Umfrage bei rund 3500 Zahnärztinnen und Zahnärzten durchführen wollte. «Weil die Transparenz jetzt hergestellt ist, werden wir auf eine Erhebung verzichten», heisst es im Büro des Preisüberwachers. Die Liste mit den 1000 Zahnärztinnen und Zahnärzten finden Sie im Internet unter www.sfdrs.ch/sendungen/kassensturz («So teuer sind Zahnärzte» anklicken).