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K-Tipp 8/2007
25.04.2007
Die Business Academy lässt ihre Opfer zuerst ein Papier unterschreiben. Darin bestätigen die Angeworbenen, dass sie an der «beruflichen Weiterbildung» und an einer Vermittlertätigkeit interessiert seien und deshalb «gerne die zweite Informationsveranstaltung besuchen» (siehe K-Tipp 7/07).
Mit diesem Trick wollte die Schneeballfirma verhindern, dass ihre Verträge als Haustürgeschäft gelten, das man innert der Sieben-Tage-Frist widerrufen kann. Wenn nämlich Konsumenten die Vertragsverhandlung ausdrücklich selber gewünscht haben, entfällt das Widerrufsrecht.
Doch trotz dieser Finte der Academy hat das Kreisgericht in Thun die Kündigung eines Opfers zugelassen und die Geldforderung der Academy abgewiesen.
Und das Obergericht des Kantons Bern hat das abgesegnet. Ein solches «Bewerbungsformular», mit dem man Interesse bekundet, könne die Bestimmungen zum Schutz der Konsumenten nicht aushebeln.
Das Berner Obergericht hat sich übrigens auch zu einzelnen Seminarunterlagen der Business Academy geäussert: Sie liessen «jegliche Seriosität vermissen».
Die Business Academy hat inzwischen angekündigt, sie werde ihre Verträge aufgrund des Urteils «anpassen».
(em)
Mit diesem Trick wollte die Schneeballfirma verhindern, dass ihre Verträge als Haustürgeschäft gelten, das man innert der Sieben-Tage-Frist widerrufen kann. Wenn nämlich Konsumenten die Vertragsverhandlung ausdrücklich selber gewünscht haben, entfällt das Widerrufsrecht.
Doch trotz dieser Finte der Academy hat das Kreisgericht in Thun die Kündigung eines Opfers zugelassen und die Geldforderung der Academy abgewiesen.
Und das Obergericht des Kantons Bern hat das abgesegnet. Ein solches «Bewerbungsformular», mit dem man Interesse bekundet, könne die Bestimmungen zum Schutz der Konsumenten nicht aushebeln.
Das Berner Obergericht hat sich übrigens auch zu einzelnen Seminarunterlagen der Business Academy geäussert: Sie liessen «jegliche Seriosität vermissen».
Die Business Academy hat inzwischen angekündigt, sie werde ihre Verträge aufgrund des Urteils «anpassen».
(em)
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Kursangebot zu einem hohen Preis zu zahlen zinsfrei in Raten
Ich habe so eine ähnliche Geschichte erlebt und leider unterschrieben. Die Kündigungsfrist wurde nahezu außer Kraft gesetzt, da ich am nächsten Tag schon den ersten Kurs hatte. Und das schlimme ist, alles ging von der life style Berufsberatung aus, die Jugendlichen helfend und beratend zur Seite stehen sollte. So berufsberatend waren sie dann doch nicht, denn ich wurde weiter an ihr Partnerunternehmen verwiesen, die mit hinterlistigen Tricks ihr Kursprogramm zur Weiterbildung verkauft haben. Leider habe ich einen Kurs bereits Wahr genommen, würde aber gerne immernoch zurück treten. Der Sachverhalt war genau der gleiche wie von der Business Academy. Hat jmand eine Idee an wenn ich mich da am besten wenden sollte und wie ich immer noch von dem Vertrag zurücktreten könnte? Den einen Kurs würde ich auch zahlen.