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Eine Frau beauftragte ihren Gärtner, auf dem Nachbargrundstück eine Blutbuche und eine Heimbuche auszulichten, Äste zurückzuschneiden sowie eine Fichte zu fällen. Für diesen eigenmächtigen Eingriff muss die Frau nun dem Nachbarn 21 600 Franken Schadenersatz zahlen (nebst 500 Franken Busse für Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung).
Überlegung des Bundesgerichts: Der zu ersetzende Schaden bemisst sich nicht an einer allfälligen Wertverminderung der Liegenschaft; vielmeh...
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