Ein St. Galler Anwalt weigerte sich, per Post zugeschickte Gerichtsentscheide entgegenzunehmen. Zudem beschimpfte er einen Berufskollegen als «aufgeblasenen Wichtigtuer», «dummen Schwätzer», «hinterhältigen Verleumder» und «moralisch defekten Lügner». Einen anderen Anwalt beschimpfte er als «käuflichen Verräter».



Die Anwaltskammer des Kantons St. Gallen hat den Anwalt dafür mit 5000 Franken gebüsst, das Bundesgericht hat diese Busse bestätigt.



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