Zwei Gemeinderäte aus der Tessiner Gemeinde Sigirino nahmen wiederholt nicht an Sitzungen teil. Sie wurden deshalb - gestützt auf das Tessiner Gemeindegesetz - für chronisches Fernbleiben mit einer Busse von je 2000 Franken belegt.



Das Bundesgericht hat diese Busse bestätigt. Den Einwand der Missetäter, sie seien bei Abstimmungen immer unterlegen, liess das Gericht nicht gelten. Solche Bussen sind auch in anderen Kantonen möglich.





(em)



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