Ute und Anthony Shuttleworth aus Herrenschwanden BE besitzen keinen Fernseher. Daher verlangten sie von der Cablecom jenen Betrag zurück, den sie als Nur-Radiohörer zu viel bezahlt hatten.



Nur-Radiohörer werden nämlich für das Vollangebot zur Kasse gebeten, wenn ihre Liegenschafts-Verwaltung mit der Cablecom einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat; sie können den Differenzbetrag aber wieder zurückfordern.



Bloss: Trotz mehrmaliger Nachfrage musste Familie Shut...