Chauffeur kämpft ums wohlverdiente Feriengeld
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K-Tipp 7/2000
05.04.2000
Arbeitnehmer können geschuldetes Geld rückwirkend auf fünf Jahre beim Arbeitgeber einfor dern - der K-Tip zeigt, wie Sie am besten vorgehen
Die Gartenbaufirma Grobau AG in Reichenbach BE verweigerte dem Chauffeur Marcel Steiner Feriengeld und den 13. Monatslohn. Vor Gericht bekam der ehemalige Teilzeit-Mitarbeiter Recht. Vom Geld hat er bisher aber nur einen Bruchteil erhalten.
Marcel Steiner (30) arbeitete vom Juni bis September 99 vier Monate lang als Chauffeu...
Arbeitnehmer können geschuldetes Geld rückwirkend auf fünf Jahre beim Arbeitgeber einfor dern - der K-Tip zeigt, wie Sie am besten vorgehen
Die Gartenbaufirma Grobau AG in Reichenbach BE verweigerte dem Chauffeur Marcel Steiner Feriengeld und den 13. Monatslohn. Vor Gericht bekam der ehemalige Teilzeit-Mitarbeiter Recht. Vom Geld hat er bisher aber nur einen Bruchteil erhalten.
Marcel Steiner (30) arbeitete vom Juni bis September 99 vier Monate lang als Chauffeur für die Gartenbaufirma Grobau AG in Reichenbach im Kandertal. Er hatte keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Bei der Anstellung vereinbarte er mit seinem Chef einen Stundenlohn von Fr. 28.50, exklusive Ferienentschädigung und 13. Monatslohn.
In den vier Monaten als Chauffeur bei der Grobau AG kam er auf ein Arbeitspensum von 788 Stunden. Auf die in der Baubranche übliche 42-Stunden-Woche umgerechnet entspricht das einem 110-Prozent-Job, Ferien nicht einberechnet.
Keine Zuschläge für geleistete Überstunden
Verschiedene Unstimmigkeiten führten dazu, dass Steiner auf Ende September 99 wieder kündigte. "Die Lastwagen befanden sich in einem himmeltraurigen Zustand", erklärt der Chauffeur. Trotz Arbeitstagen, die bis 16 Stunden dauerten, wollte die Grobau AG von Zuschlägen für die geleisteten Überstunden nie etwas wissen. Zudem überwies sie den Lohn nicht pünktlich. Bei der AHV rechnete die Grobau AG nur 80 Prozent des Lohnes ab. Und - besonders stossend - statt des vereinbarten Stundenlohns von Fr. 28.50 erhielt Steiner nur Fr. 28.30.
"Diese kleine Kürzung hätte ich allenfalls noch geschluckt, wenn alle weiteren Abmachungen eingehalten worden wären", so Steiner.
Sauer stiess ihm aber auf, dass die Grobau AG weder von bezahlten Ferien noch vom 13. Monatslohn etwas wissen wollte. Diese beiden Entschädigungen betragen (bei einem Ferienanspruch von vier Wochen) je 8,33 Prozent. Insgesamt schuldete die Grobau AG ihrem Chauffeur noch 16,66 Prozent des im Stundenlohn abgerechneten Bruttolohns. Steiner hatte so Anspruch auf 4044 Franken.
Mit einem eingeschriebenen Brief forderte er im Oktober seinen Arbeitgeber auf, diesen Betrag innert zehn Tagen zu bezahlen. Als die Grobau AG darauf nicht reagierte, setzte sich Steiner mit der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) in Thun in Verbindung. Der Streit um die Ferienentschädigung und den 13. Monatslohn landete vor dem Bezirksgericht Wimmis. Dort schlug die Grobau AG in einer ersten Verhandlung im Januar einen Vergleich vor: Sie offerierte 1000 Franken.
Richter gaben dem Chauffeur Recht
"Ich hätte mich mit der Hälfte der mir zustehenden Summe begnügt", sagt Steiner. Also kam es am 9. Februar zu einer zweiten Verhandlung vor dem Bezirksgericht. Die Richter gaben dem klagenden Chauffeur voll und ganz Recht. Sie entschieden, dass die Grobau AG 4044 Franken nachzahlen müsse.
Zwar gab Grobau-Chef Markus Grossen vor Gericht zu Protokoll, der Stundenlohn sei inklusive Ferienentschädigung und 13. Monatslohn abgemacht worden. Damit stand Aussage gegen Aussage. Entscheidender Punkt für die Richter aber: Die Ferienentschädigung und der 13. Monatslohn waren in der Lohnabrechnung nicht ausgewiesen.
Für diesen Fall ist die Rechtslage aufgrund von mehreren
Bundesgerichtsentscheiden klar: Die Ferienentschädigung gilt bei im Stundenlohn Beschäftigten, die keine bezahlten Ferien beziehen, nur dann als ausbezahlt, wenn sie in der Lohnabrechnung separat deklariert wird. Die gleiche Regelung gilt auch für den über den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Baubranche festgelegten 13. Monatslohn.
Bis zum 31. März hat Grobau-Chef Markus Grossen nur einen Viertel des geschuldeten Geldes überwiesen, nämlich Fr. 1023.40. "Wir werden ihn betreiben", kündigt Martin von Allmen, Gewerkschaftsfunktionär der Sektion Berner Oberland der GBI, an.
Markus Grossen droht nun damit, seinerseits gegen Steiner zu klagen. Damit würde die Sache nochmals vor die Justiz gezogen. Mit dieser Art von Zermürbungs- und Einschüchterungstaktik will der Kleinunternehmer doch noch zum Erfolg kommen. "Die Rechtslage ist aber so eindeutig,