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K-Tipp 10/2000
17.05.2000
Ist meine Kündigung gültig?
Ende letzten Monats habe ich meiner Arbeitgeberin die Kündigung per Brief geschickt. Die Sekretärin hat mir bestätigt, dass sie den Brief am 29. des Monats entgegengenommen hat; das war ein Freitag.
Doch nun behauptet die Firmenchefin, die Kündigung sei zu spät eingetroffen: Sie habe diese erst am Montag erhalten, weil sie am Freitag an einer Messeveranstaltung war. Der Montag war dann der 1. des nächsten Monats.
Ha...
Ist meine Kündigung gültig?
Ende letzten Monats habe ich meiner Arbeitgeberin die Kündigung per Brief geschickt. Die Sekretärin hat mir bestätigt, dass sie den Brief am 29. des Monats entgegengenommen hat; das war ein Freitag.
Doch nun behauptet die Firmenchefin, die Kündigung sei zu spät eingetroffen: Sie habe diese erst am Montag erhalten, weil sie am Freitag an einer Messeveranstaltung war. Der Montag war dann der 1. des nächsten Monats.
Habe ich den Kündigungstermin eingehalten?
Ja, Ihre Kündigung ist rechtskräftig, denn sie ist rechtzeitig vor Monatsende und damit vor Beginn der Kündigungsfrist beim Empfänger eingetroffen.
Im Grundsatz gilt nämlich: Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht auf den Poststempel des Kündigungsschreibens an, sondern auf das Datum des Empfangs. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten deshalb Kündigungen unbedingt beizeiten - und am besten eingeschrieben - abschicken.
Das Argument, die Post habe den Kündigungsbrief zu langsam befördert, würde Ihnen nichts nützen.
Auf Ihren Fall gemünzt heisst das: Wäre Ihre Kündigung erst am Samstag und nicht schon am Freitag im Briefkasten der Firma gelandet, wäre sie verspätet gewesen. Als Empfangstag würde dann nämlich der Montag zählen - und deshalb wäreIhre Kündigung erst einen Monat später gültig. Dies unter der Voraussetzung, dass der Betrieb am Samstag nicht arbeitet und folglich niemand den Briefkasten leert.
Der Einwand Ihrer Chefin, sie sei am betreffenden Tag nicht im Büro gewesen, ist unerheblich. Dieses Argument sticht nur bei Kleinstbetrieben, die kein Sekretariat beschäftigen und bei denen der Chef den Briefkasten selber leert.
Wenn bei solchen Mini-Firmen von vornherein klar ist, dass der Chef am letzten Tag des Monats in den Ferien weilt oder aus betrieblichen Gründen abwesend ist, so kann er eine Kündigung nicht in Empfang nehmen.
Als Arbeitnehmer können Sie aber in solchen Fällen - falls überhaupt möglich - den Arbeitgeber persönlich aufsuchen und ihm die schriftliche Kündigung selber übergeben.
Auch eine telefonisch oder per Fax mitgeteilte Kündigung ist rechtens - ausser wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich die schriftliche Kündigung verlangt.
Im Streitfall müssten Sie eine mündliche Kündigung jedoch beweisen können - und das dürfte schwierig werden.
Übrigens: Wenn Arbeitnehmer in den Ferien weilen, können sie ihre Stelle trotzdem kündigen.