Coiffeuse vor dem Richter
Der Gang zum Coiffeur endete vor Gericht: Der Richter verurteilte eine Coiffeuse wegen einfacher Körperverletzung, weil sie einer Kundin die Haare ruiniert hatte.
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K-Tipp 12/2006
14.06.2006
Annik Ott - annik.ott@ktipp.ch
Für Annina Sonderer aus Kreuzlingen TG war es ein Schock:
Als sie am 15. Mai 2004 den Coiffeursalon in St. Gallen verliess, war ihre Haarpracht ruiniert. Sie wollte ihre lange blonde Mähne, die bereits gebleicht war, einen Ton dunkler färben - nach zwei Versuchen waren die Haare jedoch weiss und pink und fielen büschelweise aus (siehe Box). Die Frisur war nicht mehr zu retten - die Coiffeuse musste die Haare schwarz färben.
Der Verlust ihrer blonden Haare sei für sie ...
Für Annina Sonderer aus Kreuzlingen TG war es ein Schock:
Als sie am 15. Mai 2004 den Coiffeursalon in St. Gallen verliess, war ihre Haarpracht ruiniert. Sie wollte ihre lange blonde Mähne, die bereits gebleicht war, einen Ton dunkler färben - nach zwei Versuchen waren die Haare jedoch weiss und pink und fielen büschelweise aus (siehe Box). Die Frisur war nicht mehr zu retten - die Coiffeuse musste die Haare schwarz färben.
Der Verlust ihrer blonden Haare sei für sie sehr belastend gewesen, sagt Sonderer, eine psychiatrische Behandlung unausweichlich. Um wieder einigermassen so auszusehen wie vor dem Unglück, liess sie sich in einem anderen Salon ihre Haare verlängern und gab dafür viel Geld aus. Weiter musste sie einen Arzt aufsuchen, da sich sechs Tage nach dem Coiffeurbesuch noch ein Ekzem am Haaransatz entwickelt hatte.
Schadenersatz und Genugtuung verlangt
Das war zu viel - Sonderer reichte am 9. Februar 2005 Klage beim Kreisgericht St. Gallen ein: Die Coiffeuse sei wegen einfacher Körperverletzung zu verurteilen. Darüber hinaus forderte Sonderer 7000 Franken Schadenersatz für die nötig gewordene Haarverlängerung sowie 4000 Franken Genugtuung.
Sie bekam Recht: Am 17. Februar 2006 verurteilte der Richter die Coiffeuse wegen einfacher Körperverletzung. Ob Sonderer Schadenersatz und Genugtuung erhält, wird in einem separaten Verfahren entschieden werden.
Urteilsbegründung: Die Coiffeuse habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Nach der ersten missglückten Färbung hätte sie wissen müssen, dass auch die zweite schief gehen könnte. Weiter sieht der Richter einen direkten Zusammenhang zwischen Coiffeurbesuch und starkem Haarausfall, den schwarz gefärbten Haaren, dem Ekzem sowie der psychiatrischen Behandlung. Im Urteil hält er fest, dass «die Summe dieser Folgen die Voraussetzungen der einfachen Körperverletzung nach Strafgesetzbuch erfüllt».
Der Anwalt der Coiffeuse, Mirco Ceregato, kritisiert: «Ich bin der Ansicht, dass dieses Urteil falsch ist. Wir werden es ans Kantonsgericht St. Gallen weiterziehen.» Er kritisiert vor allem, dass Kundin Annina Sonderer für den Zustand ihrer Haare weder vor noch nach dem Coiffeurbesuch Beweise vorlegen kann.
Coiffeure sollten die Kunden informieren
Weiter bezweifelt Ceregato, dass das Ekzem tatsächlich auf die Arbeit seiner Mandantin zurückzuführen sei; schliesslich trat es erst sechs Tage nach dem Coiffeurbesuch auf, und zwischenzeitlich fanden weitere Haarbehandlungen statt. Und: «Sollte dieses Urteil bestätigt werden, müssten Coiffeure in Zukunft stets schriftlich über die Risiken einer Haarfärbung informieren, um am Ende nicht als Verbrecher dazustehen.»
Nicht überraschend ist das Urteil für Marcel Niggli, Strafrechtsprofessor an der Uni Freiburg: «Wer am Körper - und dazu gehören auch die Haare - anderer Menschen arbeitet, muss sich der Risiken bewusst sein.» Waren das Ekzem und die psychischen Probleme tatsächlich Folgen des Coiffeurbesuchs, so sei das Urteil juristisch absolut korrekt.
Coiffuresuisse, der Verband Schweizer Coiffeurgeschäfte, geht davon aus, dass das Urteil für Coiffeure und Coiffeusen keine einschneidenden Auswirkungen haben wird.
Risiko bei bereits gefärbtem Haar
Wer seine Haare färbt oder bleicht, geht ein gewisses Risiko ein, dass farblich etwas schief geht.
Sind einzelne Strähnen bereits gefärbt oder aufgehellt, kann es beim nächsten Färben zu einem unschönen Resultat kommen. Grund: Chemisch belastete Haare reagieren auf die Färbung anders als solche, die noch nie chemisch behandelt wurden.
Alle chemischen Behandlungen, zum Beispie- Färben, Bleichen und Dauerwelle, können die Haare zudem spröde und brüchig machen.
Ein weiteres Problem: Gewisse Haarfärbemittel enthalten gesundheitlich bedenkliche Stoffe. Besonders problematisch sind aromatische Amine, zu denen Para-Phenylendiamin (PDA) und 2,5-Toluylendiamin gehören. Diese Substanzen gelten als giftig und stehen im Verdacht, Krebs zu erzeugen (siehe dazu auch www.saldo.ch, «Archiv»).
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