Comparis zieht Klage gegen K-Tipp zurück
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K-Tipp 2/2001
31.01.2001
Die Internet-Firma ist vor Gericht abgeblitzt
Comparis, die im Internet Preisvergleiche veröffentlicht, übernimmt sämtliche Gerichtskosten einer Gegendarstellungs-Klage und zahlt dem K-Tipp eine Entschädigung.
Urs P. Gasche upgasche@ktipp.ch
Die Firma Comparis hat ihre eigenen Preis- und Leistungsvergleiche im Internet als «umfassende Konsumenteninformation» bezeichnet. Und in einer grossen Zeitungs-Werbekampagne war zu lesen, auf comparis.ch fi...
Die Internet-Firma ist vor Gericht abgeblitzt
Comparis, die im Internet Preisvergleiche veröffentlicht, übernimmt sämtliche Gerichtskosten einer Gegendarstellungs-Klage und zahlt dem K-Tipp eine Entschädigung.
Urs P. Gasche upgasche@ktipp.ch
Die Firma Comparis hat ihre eigenen Preis- und Leistungsvergleiche im Internet als «umfassende Konsumenteninformation» bezeichnet. Und in einer grossen Zeitungs-Werbekampagne war zu lesen, auf comparis.ch finde man «mit Sicherheit das beste Angebot».
Der K-Tipp hat darauf kritisiert, dass Comparis den Mund zu voll nimmt. Er hat insbesondere aufgedeckt, dass Zahlungen der Anbieter Einfluss darauf haben, ob einzelne Versicherungen in den Resultaten auftauchen oder nicht.
Comparis-Geschäftsleiter Richard Eisler reagierte heftig und prompt: Über den Rechtsanwalt Daniel Kläy verwahrte er sich gegen die «unwahren, mehrheitlich irreführenden Behauptungen» des K-Tipp. Und in den Medien kündigte Richard Eisler «rechtliche Schritte gegen den K-Tipp» an.
Tatsächlich wollten dann zwei weitere Anwälte von Comparis, Lucas David und Marc Schwenninger, den K-Tipp zwingen, eine längere, rechtlich unhaltbare Gegendarstellung zu veröffentlichen; sie gelangten dazu ans Bezirksgericht Zürich.
Während der Gerichtsverhandlung liess der Richter aber schnell durchblicken, dass Comparis mit ihrem Begehren keine Chance hat.
Darauf zog Comparis ihre Gegendarstellungs-Klage in einer Vereinbarung mit dem K-Tipp vollumfänglich zurück, übernahm sämtliche Gerichtskosten und zahlt dem K-Tipp eine Partei-Entschädigung von 3000 Franken. Über diesen Rückzieher hat Comparis ihre Kundschaft auf der eigenen Homepage noch nicht informiert.
Comparis nimmt auch von einer allfälligen Klage wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) gegen den K-Tipp Abstand. Im Gegenzug druckt der K-Tipp in dieser Ausgabe eine «Präzisierung» ab.
Darin heisst es, dass der K-Tipp nicht den Eindruck erwecken wollte, dass Anbieter mit Geldzahlungen die Rangliste der Comparis-Resultate beeinflussen konnten.
Der K-Tipp hält jedoch daran fest, dass viele Anbieter, die mit der Comparis keine finanzielle Zusammenarbeit eingehen, in den Vergleichen der Comparis fehlen. Und dass einige Anbieter nur deshalb in vielen Resultat-Tabellen erscheinen, weil sie der Comparis Geld zahlen.
Der K-Tipp kritisiert überdies, dass sich Comparis nicht nach den Grundsätzen für unabhängige Tests richtet, die sämtliche Konsumentenorganisationen Europas einhalten. Diese Grundsätze schliessen eine finanzielle Zusammenarbeit mit den Getesteten aus.
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