Damit Ihre Ferienreise nicht baden geht
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K-Tipp 9/2000
03.05.2000
So finden Sie heraus, ob Ihr Reisebüro Kundengelder versichert hat.
Viele Reiseveranstalter sichern ihre Kundengelder nicht ab - obwohl sie müssten. Jetzt hat der Reisebüro-Verband eine Liste von über 500 säumigen Reisebüros erstellt. Doch diese ist geheim.
Die Freude an der USA-Rundreise war von kurzer Dauer: Als Nicole und Ralph Balmer in New York eintrafen, sagte ihnen der örtliche Reiseleiter, der Schweizer Veranstalter habe das Geld für die Reise noch n...
So finden Sie heraus, ob Ihr Reisebüro Kundengelder versichert hat.
Viele Reiseveranstalter sichern ihre Kundengelder nicht ab - obwohl sie müssten. Jetzt hat der Reisebüro-Verband eine Liste von über 500 säumigen Reisebüros erstellt. Doch diese ist geheim.
Die Freude an der USA-Rundreise war von kurzer Dauer: Als Nicole und Ralph Balmer in New York eintrafen, sagte ihnen der örtliche Reiseleiter, der Schweizer Veranstalter habe das Geld für die Reise noch nicht überwiesen. "Es blieb uns nichts anderes übrig, als den Trip ein zweites Mal zu zahlen; sonst hätten wir wieder nach Hause fliegen müssen", ärgert sich Nicole Balmer.
Was die beiden erst nach ihrer Rückkehr erfuhren: Das Pauschalreisegesetz verpflichtet Reiseveranstalter, für den Fall von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs vorzusorgen und von den Kunden bezahlte Leistungen inklusive Rückreise abzusichern. Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes (SRV) ist ob solcher Fälle alarmiert: Deshalb hat er eine Liste von Reisebüros erstellt, die ihre Kundengelder - trotz gesetzlicher Vorschrift - nicht absichern. Es sind über 500!
Doch Konsumentinnen und Konsumenten dürfen diese Liste nicht einsehen. Sie können sich lediglich beim Verband erkundigen, ob ihr Reisebüro ebenfalls aufgeführt ist.
Die Sache hat noch einen anderen Haken: Das Gesetz verpflichtet nur Veranstalter von Pauschalreisen (Beispiel: Flug- plus Hotelbuchung), diese Kundengelder abzusichern. Reisebüros hingegen, die als reine Verkäufer auftreten und nur Arrangements der grossen Veranstalter (wie etwa Kuoni) vermitteln, sind ausgenommen.
Kunz hat aber auch sie in seine Liste aufgenommen: "Verkäufer von Reisen werden schnell zum Pauschalreisen-Veranstalter - und das häufig, ohne es zu wissen."
Viele kleine Reisebüros seien sich nicht bewusst, dass sie bereits mit der Organisation des Tessin-Wochenendes für einen Turnverein zum Veranstalter werden könnten und die Kundengelder eigentlich absichern müssten. Mit seiner Liste wolle er auf dieses Problem aufmerksam machen, so Kunz.
Ob Ihr Reisegeld abgesichert ist, können Sie mit diesen Angaben herausfinden:
° Der Schweizerische Reisebüro-Verband nimmt nur Mitglieder auf, die ihre Kundengelder abgesichert haben. Reisende können sich direkt beim Verband informieren, ob ihr Reisebüro Mitglied ist oder ob es auf der Liste der nicht versicherten Büros aufgeführt ist. Tel. 01 487 30 50. Die rund 850 versicherten Verbandsmitglieder finden Sie übrigens auch im Internet auf der Seite www.srv.ch
° Der Verband der Reiseverkäufer (Star) verlangt von seinen Mitgliedern, die Kundengelder abzusichern, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet wären. Dazu bietet er eine eigene Absicherungs-Lösung an: die Swiss Travel Security.
Auskunft über die rund 440 versicherten Reisebüros gibt Tel. 01 739 10 16 oder im Internet unter www.star.ch
° Viele Reiseveranstalter haben Kundengeldabsicherungen beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche abgeschlossen. Auch dort können Sie sich über die rund 1349 versicherten Reisebüros erkundigen: Tel. 01 488 10 70,
www.garantiefonds.ch
° Car-Unternehmen sind meist beim Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (Astag) versichert (derzeit 74 Firmen). Auskunft erhalten Sie über Tel. 031 370 85 61 oder
www.cargarantiefonds.ch
Kasten: Tipps
Die faulen Ausreden der Reisebüros
Manche Reisebüros bringen Ausreden, wenn Konsumenten nach der Kundengeldabsicherung fragen. Nicolas Oetterli, Ombudsman der Reisebranche, nennt drei:
1. Ausrede: "Wir haben eine Bankgarantie oder ein Sperrkonto, welches die Kundengelder absichert."
Eine solche Lösung kann problematisch sein, wenn das Reisebüro eine Zugriffsberechtigung auf das Konto hat. Bei finanziellen Problemen wird es eher seine Schulden begleichen als Kundengelder absichern.
2. Ausrede: "Wir sind auf der Warteliste des Garantiefonds, der Swiss Travel Security oder des Car-Garantiefonds."
Wartelisten bieten keine Sicherheit.
3. Ausrede: "Wir haben die Kundengelder bei einer Privatversicherung abgesichert."
In diesem Fall l