Nein. Erstens kommt eine Haftung nur in Frage, wenn klar ist, dass Sie persönlich einen Fehler gemacht haben. Hatten mehrere Angestellte Zugang zur Kasse, muss Ihr Vorgesetzter belegen, dass der Lapsus Ihnen passiert ist. Zweitens führt nicht jeder Fehler zwingend zu einem Lohnabzug. Wenn eine Kassierin im Stress einmal falsch tippt oder zu viel Wechselgeld herausgibt, ist das leichte Fahrlässigkeit. Solche Verluste gehören zum normalen Betriebsrisiko, das der Arbeitgeber tragen muss. Angestellte können dafür nicht haftbar gemacht werden.

Aber: Angestellte haften dann ganz oder teilweise, wenn sie trotz ausreichendem Personalbestand und guter Arbeitsorganisation wiederholt fahrlässig Schaden verursachen. Wie gross der Lohnabzug sein darf, hängt von der Ausbildung und der Erfahrung sowie vom Lohn der Kassierin ab. Eine vollumfängliche Haftung für den Fehlbetrag ist höchstens denkbar, wenn einer Kassierin grobe Nachlässigkeit vorgeworfen werden kann.

(hrs)