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K-Tipp 11/2012
26.05.2012
Letzte Aktualisierung:
28.05.2012
28.05.2012
Ja, der Chef darf Ihnen kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn Sie das Schreiben erhalten. Sie sind nicht verpflichtet, während eines Urlaubs die Post zu Hause durch eine Vertrauensperson öffnen oder sich Briefe an die Ferienadresse nachsenden zu lassen.
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