Nein. Steht der Baum ganz auf Ihrem Grundstück, darf ihn der Nachbar nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zurückschneiden. Dies selbst dann, wenn der Baum wegen seiner Höhe tatsächlich gegen kantonale Vorschriften verstossen sollte.

Erteilen Sie dem Nachbarn die Erlaubnis nicht, muss er sein Anliegen auf gerichtlichem Weg durchsetzen lassen.

Da der Nachbar Ihr Grundstück ohne Zustimmung betreten und Ihren Baum beschädigt hat, könnten Sie ihn sogar wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung anzeigen.

Aber: Ihr Nachbar darf nach dem Gesetz Äste oder Wurzeln kappen, die auf sein Grundstück ragen und damit sein Eigentum beeinträchtigen (etwa das Haus beschädigen oder die Sicht verstellen). Er muss Ihnen aber zuerst die Möglichkeit geben, das Zurückschneiden innert einer bestimmten Frist (beispielsweise innerhalb eines Monats) selber zu erledigen. Erst wenn Sie in dieser Zeit nichts unternehmen, darf der Nachbar die Äste eigenmächtig kürzen.

(dw)