Nein. Im Mietvertrag wurde ein Depot von zwei Monatsmietzinsen vereinbart. Will der Vermieter das Depot erhöhen, muss er einen guten Grund haben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie  die Mietwohnung mehrfach beschädigt hätten. Oder wenn Sie Ihren Mietzins wiederholt verspätet bezahlt hätten.

Ein Verstoss gegen die Hausordnung ist jedoch kein Grund für eine Er­höhung. Sie können die Erhöhung innert 30 Tagen bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten. Andernfalls gilt sie als akzeptiert.