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14.05.2012
Nein. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien zustande. Da Sie offensichtlich weder an einer telefonischen Beratung noch an einem Check-up interessiert waren und dies auch so kommuniziert haben, ist kein Vertrag entstanden. Daher kann der Arzt keine Leistung in Rechnung stellen.
Anders wäre es, wenn Sie den Arzt während des Telefongesprächs um eine medizinische Beratung gebeten hätten. Dann müsste man von einem Vertrag ausgehen. Dieser würde den Arzt berechtigen, Ihnen die erbrachte Leistung zu verrechnen.
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