Ja. Dienstaltersgeschenke gehören zum AHV-pflichtigen Lohn. Die Sozialversicherungsbeiträge wurden bei Ihnen daher zu Recht abgezogen. Sie betragen für AHV/IV/EO 5,05 Prozent von Ihrem Lohn plus 1,0 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Auch für die Abzüge für die Unfallversicherung ist der AHV-Lohn massgebend.

Ob Sie auf dem Dienstaltersgeschenk auch Pensionskassenbeiträge zahlen müssen, hängt von Ihrer Pensionskasse ab. Denn Pensionskassen können darauf verzichten, bei Lohnbestandteilen, die nur gelegentlich anfallen, Beiträge zu erheben. Dies muss aber im Reglement festgehalten sein.

Übrigens: Schenkt ein Arbeitgeber als Dienstaltersgeschenk eine teure Uhr – zum Beispiel im Wert von 6000 Franken –, so muss der Arbeitgeber auch dafür die oben genannten Beiträge und Prämien abziehen und weiterleiten. Nur Naturalgeschenke, die weniger als 500 Franken Wert haben, zählen nicht zum Lohn.